Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1
14.05.2009, 15:25
Hallo zusammen!
Hilfe - ich habe gerade einen Total-Black-Out!
Ich will ein Vorläufiges Zahlungsverbot über das Gericht zustellen lassen. An welches Gericht muß ich das schicken?
Viele Grüße
Flora
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katuscha
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#2
14.05.2009, 15:30
Warum Gericht?
Das VZV lässt Du doch einfach über einen Gerichtsvollzieher zustellen.
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PeeDee
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#3
14.05.2009, 15:32
Genau, kein Gericht, einfach an den GVZ des Vertrauens schicken
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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butterflybabe
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#4
14.05.2009, 15:34
Höchstens du schickst es an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle, das wäre noch ne Möglichkeit ...
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Flora
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#5
14.05.2009, 15:42
Ja, das meinte ich auch.
Ich möchte das über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle zustellen lassen. Schuldner und Drittschuldner sitzen hoch im Norden an 2 unterschiedlichen Stellen.
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butterflybabe
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#6
14.05.2009, 15:43
Dann dorthin, welches Gericht für den DS zuständig ist bzw. vielleicht rufst du dort gleich an und lässt dir den Namen vom GV geben, dann dauert es nicht so lange.
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katuscha
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#7
14.05.2009, 15:44
Soweit ich weiß, kannst Du es an jeden GVZ schicken. Über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle dauert es meistens ein paar Tage länger.
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romex
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#8
14.05.2009, 15:46
Stimmt! Mache ich auch immer so! Dann geht's ziemlich zügig!
Liebe Grüße,
romex
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Flora
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#9
14.05.2009, 15:47
Alles klar. Bin wieder in der Spur.
Vielen Dank.