Streitwert Zivilrecht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Randfichte72
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#1

13.05.2009, 14:36

Hallo zusammen,

ich stehe gerade auf dem Schlauch und brauche mal kurz Hilfe, damit ich gegenüber RS abrechnen kann.

Mdt. hat Küche gekauft und bezahlt. Es gab nun Streit über noch zu montierende Verblendungen/Dekore. Nach Aufforderungsschreiben hat die Gegenseite dies erledigt. Akte kann geschlossen werden. Ich würde als Streitwert den Wert der Verblendungen/Dekore zugrunde legen. Habe auch eine entsprechende Aufstellung in der Akte, um welche Beträge es geht.

Chef meint, es sei aber Vertretung bezüglich Unklarheiten aus Kaufvertrag pp. und will den Kaufpreis zugrunde legen, 5.000,00.
Bin mir gerade echt unsicher, welchen Wert ich nehmen soll. Eigentlich ging es doch nur um die Nacharbeiten wegen der Dekore. Danke für Eure Meinung!
schatz
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#2

13.05.2009, 15:01

Ich hätte jetzt auch nur den Streitwert für die Dekore genommen. Aber wenn dein Chef so drauf besteht....
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Tigerle
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#3

13.05.2009, 17:31

ich hätte jetzt auch den geringeren Streitwert genommen, aber wie Schatz schon sagt, wenn der Chef drauf besteht, dann rechne, nach dem höheren Streitwert ab. Ihr rechnet ja mit der RS ab, die wehrt sich dann schon, wenn ihr der Streitwert zu hoch ist, bei einem Mandanten hätte ich mit dem Chef nochmals diskutiert.
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sunshine24
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#4

13.05.2009, 20:18

wenn der Chef drauf besteht, dann rechne, nach dem höheren Streitwert ab. Ihr rechnet ja mit der RS ab, die wehrt sich dann schon, wenn ihr der Streitwert zu hoch ist, bei einem Mandanten hätte ich mit dem Chef nochmals diskutiert.
:zustimm

Ich hätte auch nur den Betrag für die Dekore als SW angesetzt!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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