VB-Abrechnung mit 3 Schuldnern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kerstin1
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#1

13.05.2009, 10:52

Wie rechne ich einen VB-Antrag mit drei Schuldnern ab?

3x die 0,5 Gebühr? Oder nur 1x?

In meinem RVG-Buch steht leider nichts darüber.
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romex
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#2

13.05.2009, 11:02

Die Erhöhung richtet sich nicht nach der Anzahl der "Gegner", sondern nach der Anzahl der Mandanten!!! Da kannst Du 20 Schuldner haben - wenn Du für einen Mandanten irgendwas machst und auf der anderen Seite 20 Gegner sind, kannst Du doch Deine Gebühren nicht 20 Mal abrechnen!
Liebe Grüße,
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cappie
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#3

13.05.2009, 11:03

:zustimm
Kerstin1
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#4

13.05.2009, 11:09

Beim ZV-Auftrag ist es so, dass man pro Schuldner eine Gebühr abrechnen kann. Also wenn man fünf Schuldner hat, rechnet man fünf mal die Gebühr ab.

Deshalb bin ich so unsicher wegen dem VB-Antrag. Ob es hier genauso ist.

Ansonsten weiß ich, dass sich die Gebühren nur für mehrere Auftraggeber erhöhen.
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romex
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#5

13.05.2009, 11:21

OK, ist im gerichtlichen Mahnverfahren nicht so! Egal, wie viele Antragsgegner! Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Auftraggeber!
Liebe Grüße,
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Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
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#6

13.05.2009, 17:45

:zustimm für VB erhöht sich die Gebühr nicht für jeden weiteren Schuldner. Wie gesagt wurde hier ist die Anzahl der Auftraggeber maßgebend.
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