Forderung nicht zum InsO-Verfahren angemeldet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Flocke
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#1

07.05.2009, 10:27

Brauche eure Hilfe. Schuldner ist insolvent. Wir haben unsere titulierte Forderung nicht zum Verfahren angemeldet, sind auch nicht als Gläubiger angeschrieben worden. Ist es möglich, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens trotzdem aus diesem Titel wieder zu vollstrecken?
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wifey
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#2

07.05.2009, 10:29

Nein, nicht wenn z. B. Restschuldbefreiung erteilt wurde - die gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderung (aus welchen blöden Gründen auch immer) nicht angemeldet haben.

Wann ist das Verfahren denn eröffnet worden? Besteht vielleicht noch die Chance, die Forderung nachträglich anzumelden?
Hast Du mit dem Insolvenzverwalter schon mal :tel ?
Viele Grüße

ich
Flocke
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#3

07.05.2009, 10:53

Hallo Tanja,

nachträglich anmelden können wir nicht mehr, da bereits Schlusstermin anberaumt ist.
Mein Chef hat aber auch mit Absicht nicht angemeldet, weil er Folgendes im Internet gefunden hat:

Hat der Gläubiger am Insolvenzverfahren nicht teilgenommen, bleibt auch sein alter Titel uneingeschränkt bestehen, während der Dauer des Insolvenzverfahrens ist der Gläubiger nur gem. § 89 Abs. 1 an der Vollstreckung gehindert. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann aus dem alten Titel wieder vollstreckt werden.

Fragt sich nur, wie das zu interpretieren ist.
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#4

07.05.2009, 10:55

Wurde das Verfahren denn aufgehoben?

Gib mal noch ein paar Einzelheiten.

Es kann sein, wenn ein Verfahren aufgehoben bzw. nicht weiter geführt wird .... dann ist das normalerweise so zu sehen, als ob es nicht stattgefunden hätte und es könnte weiter vollstreckt werden.

Wird aber eine Entscheidung getroffen: mangels Masse abgewiesen, Restschuldbefreiung ..... - dann habt Ihr Pech gehabt :-(
Viele Grüße

ich
secret72

#5

07.05.2009, 10:58

Ich hoffe mal, Dein Chef hat sich da nicht verkalkuliert. Denn wenn die Titel, die nicht angemeldet sind, nach dem InsO-Verfahren weiter vollstreckt werden könnten (uneingeschränkt), dann würde ja keiner mehr seine Forderung zur Tabelle anmelden.
Flocke
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#6

07.05.2009, 11:42

Tanja: Restschuldbefreiung wurde beantragt, denke mal diese wird durchgeführt.

secret72: Da hast du vollkommen Recht, aber mein Chef meint ist leider immer ein wenig kompliziert.

Ich werde den Titel nun einfach ablegen und gut.

Danke schön.
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secret72

#7

07.05.2009, 11:44

Ich hoffe mal, dass sich einige InsO-Experten hier tummeln, die Dir da genau Auskunft geben können.
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#8

07.05.2009, 11:54

Flocke, wenn die Restschuldbefreiung durchgeht, könnt Ihr den Titel als Klopapier benutzen ........ (aber das wäre ja auch so, wenn angemeldet worden wäre)

Ich bleib dabei: wenn die Forderungshöhe das irgendwie rechtfertigt IMMER anmelden (auch nachträglich) !!!
Viele Grüße

ich
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#9

07.05.2009, 13:24

Du schreibst, daß der Schlußtermin anberaumt wurde, heißt also, er hat noch nicht stattgefunden?

Es gibt Gerichte, bei denen ist es durchaus üblich, Forderungen, die im Schlußtermin angemeldet werden (oder eben kurz davor), noch mit ins Schlußverzeichnis aufzunehmen und an der Verteilung teilhaben zu lassen.

Frag mal bei dem zuständigen Gericht nach, wie sie das handhaben. Dann könntet ihr nämlich Glück haben.

Ansonsten fallt ihr definitiv raus, wenn die RSB durchgeht, wie wifey schon geschrieben hat...
alexandras
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#10

07.05.2009, 13:50

die nachträgliche Anmeldung ist aber auch mit Kosten verbunden. ich glaube, das sind so um die 15 €. wenn es also eine geringe Forderung ist, bleibt zu überlegen, ob man nochmal 15 € hinterher werfen will, um evtl. nen euro wieder raus zu bekommen.
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