Frage zur ZV!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
jenniver
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#11

24.04.2009, 09:22

Richtig, denn den vom Gericht bekommt ihr ja mit den Vollstreckungsunterlagen zurück, dass er erlassen wurde.
refaworld
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#12

24.04.2009, 10:16

Ach ja sollte ich den Antrag auf Herabsetzung 4 mal machen und an jeden Pfüb einmal dran pappen?

Oder so:
Antrag Herabsetzung extra (1 x Original + 3 Abschriften)
Antrag Pfüb extra

Vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten. Das ist auch meine letzte Frage! :wink:
refaworld
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#13

24.04.2009, 12:07

:schieb
refaworld
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#14

27.04.2009, 09:53

:schieb
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katuscha
...ist hier unabkömmlich !
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#15

27.04.2009, 10:05

Wie es genau ist, kann ich Dir nicht sagen.

Ich würde den Antrag auf Herabsetzung an den PfÜb dranmachen, da sich dieser ja auf den PfÜb bezieht.

Vielleicht kann sich hier noch einmal einer der Rechtspfleger zu Wort melden.
FuerstMichi
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#16

27.04.2009, 12:28

Hallo,
kann mir vielleicht irgendjemand den Standarttext für einen Pfüb mit Lohnpfändung geben und mir kurz mitteilen, was ich beachten muss.
Hab leider kein Anwaltsprogramm....
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