vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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die tine
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#1

21.04.2009, 18:04

hallo leute
benötige mal eure hilfe:

habe einen pfüb beantragt, läuft soweit alles

jetzt das problem mit dem vorläufigen zahlungsverbot. hab´s durch nen gerichtsvollzieher zustellen lassen.
an den drittschuldner ist es am 2.4. zugegangen.
an den schuldner konnte nicht zugestellt werden, habe neuzustellung veranlasst.
so, ab wann fängt denn jetzt meine monatsfrist zwecks rangsicherung an zu laufen?
ab zustellung an den drittschuldner oder ab zustellung an den schuldner bzw. grundsätzlich ab zustellung an den letzten???

hoffe ihr wisst mehr
lieben dank
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butterflybabe
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#2

21.04.2009, 18:08

Ab Zustellung an den DS. Mit dieser wird es auch wirksam. Eine zustellung an den Schuldner brauchst du nicht zwingend.
Randfichte72
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#3

21.04.2009, 19:52

Ich sehe das genauso wie butterflybabe. Zustellung an den DS.
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Gruftie
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#4

21.04.2009, 19:53

:genau und liebe Grüße aus Berlin!! :wink1
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sunshine24
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#5

21.04.2009, 20:19

:zustimm

§ 829 (3) ZPO:
Mit Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
die tine
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#6

21.04.2009, 20:24

@ sunshine24: § 829 III ZPO bezieht sich leider nur auf den pfüb, nicht aber auf das zahlungsverbot

trotzdem danke für eure antworten. war mir da eben leider net so sicher
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sunshine24
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#7

21.04.2009, 20:29

§ 829 III ZPO bezieht sich leider nur auf den pfüb, nicht aber auf das zahlungsverbot
Das schon, aber das vorläufige Zahlungsverbot ist ja die "Vorstufe" zum PfÜB, weshalb das mE der § auch hier zutrifft. Du beantragst ja das vZv und ja gleichzeitig (eigentlich) einen PfÜB.

Aber auch abgesehen von dem § fängt die 1-Monat-Frist ab Zustellung an den DS zu laufen, so wie die anderen es gesagt haben ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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