hallo leute
benötige mal eure hilfe:
habe einen pfüb beantragt, läuft soweit alles
jetzt das problem mit dem vorläufigen zahlungsverbot. hab´s durch nen gerichtsvollzieher zustellen lassen.
an den drittschuldner ist es am 2.4. zugegangen.
an den schuldner konnte nicht zugestellt werden, habe neuzustellung veranlasst.
so, ab wann fängt denn jetzt meine monatsfrist zwecks rangsicherung an zu laufen?
ab zustellung an den drittschuldner oder ab zustellung an den schuldner bzw. grundsätzlich ab zustellung an den letzten???
hoffe ihr wisst mehr
lieben dank
vorläufiges Zahlungsverbot
- butterflybabe
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Ab Zustellung an den DS. Mit dieser wird es auch wirksam. Eine zustellung an den Schuldner brauchst du nicht zwingend.
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Ich sehe das genauso wie butterflybabe. Zustellung an den DS.
- sunshine24
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![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
§ 829 (3) ZPO:
Mit Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- sunshine24
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Das schon, aber das vorläufige Zahlungsverbot ist ja die "Vorstufe" zum PfÜB, weshalb das mE der § auch hier zutrifft. Du beantragst ja das vZv und ja gleichzeitig (eigentlich) einen PfÜB.§ 829 III ZPO bezieht sich leider nur auf den pfüb, nicht aber auf das zahlungsverbot
Aber auch abgesehen von dem § fängt die 1-Monat-Frist ab Zustellung an den DS zu laufen, so wie die anderen es gesagt haben ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!