Pfändung trotz Insolvenz?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#11

20.04.2009, 19:48

Gläubiger, die eine Forderung nach Insolvenzeröffnung erworben haben (sog. Neugläubiger), können in das insolvenzfreie Vermögen (z. B. freigegebene Gegenstände) vollstrecken, soweit § 89 Abs. 2 InsO nicht entgegen steht ...

§ 89 (2) InsO
(2) Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Dannni
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#12

21.04.2009, 15:30

@ pepples: ja Forderung ist wirklich nachinsolvenzlich, hab ich natürlich als erstes überprüft, Raten zahlen darf er meiner Meinung nach auch, da es mit dem Verfahren ja nichts zu tun hat, machen jedenfalls auch andere Schuldner bei uns

@ sunshine24: Heißt das jetzt, da es eine Kontopfändung ist und kein Bezug aus einem Dienstverhältnis, dass die Pfändung zulässig ist?

Hat jemand eine Idee, was ich der Bank schreiben kann, damit die Pfändung nach Möglichkeit doch noch durchgeht?
Eve80
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#13

21.04.2009, 16:34

Sorry, nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil ;-) Wer lesen kann... :-D
Hexe1984
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#14

09.09.2009, 12:03

*Hallo!

Habe ein ähnliches Problem. Schuldner hat Insolvenz, unsere Forderung ist erst danach entstanden. Wir haben eine Kontopfändung durchgeführt, die auch problemlos durchgegangen ist. Nun kam von der Bank ein Schreiben, in dem auf die Insolvenz hingewiesen wurde (war hier vorher nicht bekannt). Habe der Bank mitgeteilt, dass es eine nachinsolvenzliche Forderung ist. Die schreiben nun:

"Das Konto wurde vom Insolvenzverwalter freigegeben. Es gehen nur unpfändbare Beträge ein oder sie sind an den Treuhänder abzuführen. Die Pfändung betrachten wir weiterhin als gegenstandslos."

Nun meine Frage: Warum kann ich das Konto von z.B. einem ALG II-Empfänger pfänden, wo ja auch nur unpfändbare Beträge eingehen, aber in diesem Fall soll es nicht gehen? Habt ihr vllt Ideen, wie ich doch noch die Pfändung durchkriege, habe ja die Hoffnung, dass der Schuldner dann zumindest Raten zahlt, damit wir das Konto wieder freigeben... *

Wenn eure Forderung erst danach entstanden ist, solltet ihr vielleicht eine Titelergänzungsklage machen wegen unerlaubter Handlung (Eingehungsbetrug!). Damit könnt ihr sogar in Hartz IV pfänden, zwar nur minimale Beträge, aber dennoch nur um den Schuldner zu ärgern nicht schlecht.

Angeblich soll dies auch die Insolvenz umgehen, d.h. keine Anmeldung der Forderung und etc. . Würde ich allerdings meine Hand nicht für ins Feuer legen, habe noch nichts im Gesetzestext gefunden, dass das unterstützt.

Hatte ich aber beim Seminar fürs neue FamFG gehört.

Lieben Gruß an Dannnni
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