Erhöhung Pfändungsbetrag möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dieni
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#1

20.04.2009, 16:53

Hallo, ich hab da mal ne Frage.....

Unser Schuldner verdient ca. 950,00 € netto, zahlt jedoch keinerlei Miete, Versicherungen etc. Er verwendet die 950,00 € für sich. Gibt es eine Möglichkeit hier trotz des "geringen Einkommens" eine Lohnpfändung hinzubekommen und wenn ja, welchen Antrag muss ich stellen.

Danke für eure Hilfe!

LG Nadine
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#2

20.04.2009, 17:12

Außerhalb von 850d 850f ZPO nein.
jenniver
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#3

20.04.2009, 19:33

Wieso zahlt er keinerlei Miete? Sollte ihm unentgeltlich eine Wohnung überlassen sein, so kann m.E. eine fiktive Miete zum Einkommen hinzugerechnet werden.
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Dieni
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#4

20.04.2009, 21:43

Hab ich nicht richtig erklärt, sorry.... :oops:

Der Schuldner zahlt keinerlei Miete, weil diese von einer Bekannten gezahlt wird. Diese zahlt auch Strom, Wasser, Lebensmittel etc.
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#5

21.04.2009, 14:10

Ich würde sagen, da ist nichts pfändbar. Ob er Miete zahlt oder nicht, die Pfändungstabelle §850c ZPO gilt immer.
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butterflybabe
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#6

21.04.2009, 15:03

M.M. kannst du hier auch nichts unternehmen. Die Beträge in § 850c sind feststehende Beträge, die gegen jeden gelten, egal ob er Miete / Versicherungen zahlt oder nicht.

Wenn du kein bevorrechtigter Gläubiger (wegen Unterhalt oder Fo aus unerlaubter Handlung) bist, musst du wohl auf anderem Wege versuchen, an dein Geld zu kommen.
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#7

21.04.2009, 15:54

Ich habs befürchtet, schnief...

Trotzdem Danke für eure Hilfe!
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