Hallo, ich hab da mal ne Frage.....
Unser Schuldner verdient ca. 950,00 € netto, zahlt jedoch keinerlei Miete, Versicherungen etc. Er verwendet die 950,00 € für sich. Gibt es eine Möglichkeit hier trotz des "geringen Einkommens" eine Lohnpfändung hinzubekommen und wenn ja, welchen Antrag muss ich stellen.
Danke für eure Hilfe!
LG Nadine
Erhöhung Pfändungsbetrag möglich?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 776
- Registriert: 15.12.2008, 14:10
Außerhalb von 850d 850f ZPO nein.
- Dieni
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 56
- Registriert: 02.07.2008, 20:14
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA Win 2000
- Wohnort: bei Hannover
Hab ich nicht richtig erklärt, sorry....
Der Schuldner zahlt keinerlei Miete, weil diese von einer Bekannten gezahlt wird. Diese zahlt auch Strom, Wasser, Lebensmittel etc.
Der Schuldner zahlt keinerlei Miete, weil diese von einer Bekannten gezahlt wird. Diese zahlt auch Strom, Wasser, Lebensmittel etc.
[b]TEAM:[/b] Toll Ein Anderer Machts
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
M.M. kannst du hier auch nichts unternehmen. Die Beträge in § 850c sind feststehende Beträge, die gegen jeden gelten, egal ob er Miete / Versicherungen zahlt oder nicht.
Wenn du kein bevorrechtigter Gläubiger (wegen Unterhalt oder Fo aus unerlaubter Handlung) bist, musst du wohl auf anderem Wege versuchen, an dein Geld zu kommen.
Wenn du kein bevorrechtigter Gläubiger (wegen Unterhalt oder Fo aus unerlaubter Handlung) bist, musst du wohl auf anderem Wege versuchen, an dein Geld zu kommen.