Wir haben wegen unserer Honorarforderung gegen Mandantin PfÜb wegen Anspruch auf Deckung des Sonderbedarfs gegenüber der Mutter beantragt. Dieser wurde auch so erlassen.
Jetzt meldet sich der RA der Drittschuldnerin und weißt die Forderung mit der Begründung zurück, dass es sich nicht um Sonderbedarf handelt.
Kann er das einwenden? Was können wir jetzt tun? Wie können wir jetzt vollstrecken? Gar nicht?
Über antworten würde ich mich freuen, wenn ihr mehr Infos braucht, sollt ihr die auch kriegen!!!
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Danke…