PfÜB - Drittschuldner weißt Forderung zurück, und jetzt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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doxy123
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#1

08.04.2009, 12:47

Ich bräuchte mal eure Hilfe:

Wir haben wegen unserer Honorarforderung gegen Mandantin PfÜb wegen Anspruch auf Deckung des Sonderbedarfs gegenüber der Mutter beantragt. Dieser wurde auch so erlassen.

Jetzt meldet sich der RA der Drittschuldnerin und weißt die Forderung mit der Begründung zurück, dass es sich nicht um Sonderbedarf handelt.

Kann er das einwenden? Was können wir jetzt tun? Wie können wir jetzt vollstrecken? Gar nicht?

Über antworten würde ich mich freuen, wenn ihr mehr Infos braucht, sollt ihr die auch kriegen!!! :D

Danke…
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
susannen aus s.

#2

08.04.2009, 12:53

Pfffff, ich würde spontan auf eine Drittschuldnerklage tippen, habe aber keine Zeit mehr, das genauer zu prüfen, aber vielleicht hilft dir das schon mal weiter...
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doxy123
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#3

08.04.2009, 12:56

mmh, die Möglichkeit war auch die einzige, dir mir eingefallen ist. Aber vielleicht hat ja noch jemand einen Tipp? Ich meine, das Gericht hat ja auch die Auffassung von uns vertreten, sonst hätte es doch den PfÜb nicht erlassen, oder?
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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