Hallo, brauch dringend Hilfe.
Wir haben den GVZ beauftragt mit der ZWV. Ich habe ihm eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zukommen lassen sowie eine vollstreckbare Ausfertigung des KFB´s. Er weigert sich jetzt die ZWV einzuleiten, weil er einen Nachweise über die erbrachte Sicherheitsleistung braucht oder ein rechtskräftiges Urteil. Ich dachte, die Voraussetzungen liegen vor: Titel, Klausel, Zustellung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Verkündet wurde es am 17.10.08.
Jetzt soll ich recherchieren, ob der GVZ Recht hat?
Wer kann mir weiterhelfen?
GVZ weigert sich Auftrag durchzuführen!
Ich hatte so einen Fall zwar hier noch nicht. Aber ich glaube, dass du wirklich einen Nachweis über die Hinterlegung der Sicherheitsleistung brauchst bei einem vorläufig vollstreckbaren Titel.
Wenn er sich weigert hat er wahrscheinlich auf dem Urteil gelesen, dass es nur bei erbrachter Sicherheitsleistung i. h. v. 120% (oder so) vorläufig vollstreckbar ist.
BTW: könntest Du Dein Profil noch etwas ergänzen (oder wenn Du magst, kannst natürlich auch gerne im Bereich Vorstellulngen/Kontakte etwas über Dich erzählen)
Viele Grüße
ich
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- skugga
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Was steht denn im Urteil? Dass es ohne weiteres vorläufig vollstreckbar ist oder dass es gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist? Wenn alle Fristen bereits abgelaufen sind: habt Ihr einen Rechtskraftvermerk anbringen lassen? Wenn nein, sofort nachholen, damit entfällt dann auch die eventuelle Sicherheitsleistung.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Anna84
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages....
ok, dann mach ich das.
Gibt es hierzu irgendwelche § ? Mein Chef will das genaustens...
Ich werde noch alles reinschreiben über mich... wollte nur eine schnelle Antwort, Danke nochmals... das ging echt schnell! Super hier...
ok, dann mach ich das.
Gibt es hierzu irgendwelche § ? Mein Chef will das genaustens...
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- gabrielle
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ist das Urteil rechtskräftig geworden? Wenn ja, lass Dir auf den Titel den Rechtskraftvermerk vom Gericht aufbringen. Dann kann die Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung erfolgen.
Sofern das Urteil natürlich nicht rechtskräftig geworden ist, muss entweder eine Sicherheit erbracht werden oder aber Du kannst die Vollstreckung so machen lassen, dass das Geld, welches vollstreckt wird, bei Gericht hinterlegt wird.
Sofern das Urteil natürlich nicht rechtskräftig geworden ist, muss entweder eine Sicherheit erbracht werden oder aber Du kannst die Vollstreckung so machen lassen, dass das Geld, welches vollstreckt wird, bei Gericht hinterlegt wird.
Sollte übrigens Euer Mandant Sicherheit nicht leisten können (oder wollen) könnt Ihr auch die Sicherungsvollstreckung gem. § 720 a ZPO betreiben.
http://www.juraforum.de/gesetze/ZPO/720 ... ckung.html
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