ZV i.V.m EV-Antrag, GV hat nur Ladung EV zugestellt
ja, aber wenn Daniela dem Mdt. mitteilt, dass er Summe XY zahlen muss, und der Mdt. am 6.4. zum GV geht (oder den GV rein läßt) und ihm die komplette Summe dahin legt + das was beim GV noch an Kosten entstanden ist, dann muss er doch a) die EV nicht abgeben und b) keine Angst vorm Haftbefehl haben, da er ja da ist - oder steh ich jetzt völlig auf'm Schlauch??
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ich
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Habe dem GV natürlich mitgeteilt dass die Zahlung bereits angewiesen wurde und schicke auch einen Zahlungsbeleg. Dadurch sollte die Angelegenheit dann erledigt sein. Habe gleich nochmal um eine Kostenaufstellung gebeten.
das stimmt Wifey - aber es ändert nix daran, dass die Gebühren für das e.V.-Verfahren bereits angefallen sind - sowohl beim beantragenden RA also auch beim GVZ.ja, aber wenn Daniela dem Mdt. mitteilt, dass er Summe XY zahlen muss, und der Mdt. am 6.4. zum GV geht (oder den GV rein läßt) und ihm die komplette Summe dahin legt + das was beim GV noch an Kosten entstanden ist, dann muss er doch a) die EV nicht abgeben und b) keine Angst vorm Haftbefehl haben, da er ja da ist -
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ahso - na dann ist ja alles klaro
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Der GV arbeitet wohl kaum für lauDaniela31 hat geschrieben:Habe dem GV natürlich mitgeteilt dass die Zahlung bereits angewiesen wurde und schicke auch einen Zahlungsbeleg. Dadurch sollte die Angelegenheit dann erledigt sein. Habe gleich nochmal um eine Kostenaufstellung gebeten.