Unterhaltstitel -> Schuldner hat e. V. abgegeben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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->Kerstin<-
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#1

01.04.2009, 18:06

Hallo zusammen!

Wir haben für unsere Mandantin einen UH-Titel vorliegen (VU). Der Schuldner hat jetzt ganz frisch e. V. abgegeben. Hab eine Abschrift des VV geholt. Er gibt an, bei den Eltern zu wohnen, bekommt ALG i. H. v. gut 300 EUR, hat Rentenansprüche von derzeit ca. 70 EUR, hat ein Konto mit ca. 10 EUR H aber Vorpfändung von ca. 1200 EUR, eine Uhr aus der Türkei (Schuldner ist Türke) im Wert von ca. 2 EUR :wirr, einen Gewerbeschein aber keine Aufträge... und sonst nix... Fällt euch dazu was ein... mir nicht... außer in drei Jahren wieder auf WV nehmen???
[font=Courier New][color=#BF0000]Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann.
Mark Twain, US-Schriftsteller[/color][/font]
Ernie

#2

01.04.2009, 19:24

Mal beim Finanzamt erkundigt? Immerhin hat er ja nen Gewerbe(schein)...
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Pepsi
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#3

01.04.2009, 20:24

was sollte dir das Finanzamt sagen? die halten doch das Datenschutzschild hoch

ich würde auf jeden Fall ne Kontopfändung machen
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Majo
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#4

02.04.2009, 09:03

Man könnte noch eine Betrugsanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen.
Eine Kontenpfändung würde ich auch auf jeden Fall probieren.
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katuscha
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#5

02.04.2009, 09:06

Ich würde auch eine Kontopfändung machen. Man weiß ja nie was kommt.

Ich hatte letztens auch ein Kontopfändung, laut Drittschuldnerauskunft nichts auf dem Konto und auch Vorpfändungen => 3 Wochen später hatten wir das Geld.
Amanda
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#6

02.04.2009, 10:16

Wenn Schuldner in EV angibt, dass er selbständig ist, derzeit aber kein Aufträge hätte, beantrage ich immer Nachbesserung EV und verlange, dass der Schuldner seine Aufträge der letzten 12 Monate abgibt (Angabe zu Vertragspartner, Höhe und Art der Aufträge) und hierfür Rechnungen, Quittungen vorlegt. Das klappt meist ganz gut. Danach pfände ich dann die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit aufgrund von ...Verträgen zwischen Schuldner und Vertragspartner.
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#7

02.04.2009, 11:09

was nützt dir das, die Auftraggeber wechseln doch wahrscheinlich immer..
Amanda
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#8

02.04.2009, 13:26

Ich habe viele Schuldner, die immer wieder mit den gleichen Auftraggebern zusammenarbeiten, vor allem in der Baubranche. Selbst bei den Pfändungen, wo die Pfändung erfolglos bleibt, melden sich dann doch die Schuldner bei mir (wegen Ratenzahlung), da so eine Auftraggeberpfändung nicht gerade geschäftsfördernd ist.
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#9

03.04.2009, 20:11

Danke für eure Tips! Muss jetzt eh erst mal mit der Mandantin reden, weil die eigentlich in die Sache momentan nix mehr investieren will, aber Konto pfänden ist immer gut :teufel Schönes Wochenende an alle!
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