§ 888 ZPO Welches Gericht?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Bellachen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 29.01.2009, 18:19
Wohnort: Hamburg

#1

02.04.2009, 08:52

Hallo Ihr Lieben!

Ich soll einen Antrag nach § 888 ZPO machen, da der Schuldner unserem Mandanten kein Arbeitszeugnis ausstellen will, obwohl im Vergleich festgehalten. Und jetzt meine Frage: Zuständiges Gericht das AG oder doch das ArbG? Ich stehe da echt aufm Schlauch.

Vielen Dank im Voraus!
steffi_sugar
Forenfachkraft
Beiträge: 122
Registriert: 23.06.2008, 08:34
Wohnort: Pegau

#3

02.04.2009, 08:59

Meines Erachtens ist das Prozessgericht zuständig - also das Gericht, der ersten Instanz - ArbG; zumindest kann ich das dem Kommentar so entnehmen. Hoffe ich sag nichts falsches.
LG
Bellachen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 29.01.2009, 18:19
Wohnort: Hamburg

#4

02.04.2009, 09:01

Okay, dass habe ich dem Kommentar auch entnommen. Wollte aber nur nochmal auf Nummer sicher gehen! Dankeschön!
rosa

#5

02.04.2009, 09:07

Bellachen, versuche, das nächste mal die Suchfunktion zu nutzen. meinen link #2 hättest du dann finden können :)
Antworten