Hallo Ihr Lieben!
Ich soll einen Antrag nach § 888 ZPO machen, da der Schuldner unserem Mandanten kein Arbeitszeugnis ausstellen will, obwohl im Vergleich festgehalten. Und jetzt meine Frage: Zuständiges Gericht das AG oder doch das ArbG? Ich stehe da echt aufm Schlauch.
Vielen Dank im Voraus!
§ 888 ZPO Welches Gericht?
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Meines Erachtens ist das Prozessgericht zuständig - also das Gericht, der ersten Instanz - ArbG; zumindest kann ich das dem Kommentar so entnehmen. Hoffe ich sag nichts falsches.
LG
LG
Bellachen, versuche, das nächste mal die Suchfunktion zu nutzen. meinen link #2 hättest du dann finden können ![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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