Ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Zuständigkeit in der Zwangsvollstreckung.
Vom Arbeitsgericht L habe ich einen Titel, der Zahlung von Vergütung und auch die Erstellung und Herausgabe von Arbeitspapieren beinhaltet. Der Hauptsitz der Firma (und so auch im Titel vermerkt) ist die Stadt N im Gerichtsbezirk des AG K (auch anderes Bundesland). Nun ist es ja so, dass bei einem Pfüb das Amtsgericht K den Beschluss erlassen müsste. Wenn ich den GVZ zur Sachpfändung beauftrage, wäre es das AG L. Problem ist nämlich, dass ich einen PKH-Antrag vorschalten muss. Nun bin ich ratlos. Meine Cefin sagt, dass vorrangig die Kohle vollstreckt werden soll. Also PKH-Antrag und PfüB ans AG K adressieren oder vorher beim ArbG L PKH bewilligen lassen?
Sorry für diese Frage. Ich bin gelernte Bürokauffrau, bei mir hakt es manchmal bei den Basics!
Zuständigkeit ZV Geldforderung und Herausgabe
Hm.. das Gericht I. Instanz entscheidet doch über die PKH, oder? Also würde ich dahin mal meinen Antrag schicken....
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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letztere Antwort klingt mir einleuchtender. Ich danke vielmals. Achja: kennt sich jemand aus mit Vollstreckung eines Titels der Herausgabe und Gelforderung enthält? Ich möchte das gern koppeln, geht das?
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]