hallo,
ich komm grad mit nem vermögensverzeichnis nicht weiter, bzw eigentlich sinds zwei, da schuldner = ehepaar.
das vermögensverzeichnis der ehefrau is aktuell von anfang märz 2009, das des ehemanns is von juli 2006.
folgendes wurde angegeben:
3 minderjährige kinder
arbeitseinkommen (frau: 530 € netto, mann: 100 € netto (1€-job))
arbeitslosengeld II (frau: 1344 €, mann: 1198 € für bedarfsgemeinschaft)
kindergeld 490 €
konto bei der frau vorhanden; mann gibt an kindergeld und arbeitslosengeld per scheck zu erhalten (das war allerdings 2006)
das wars.
1.
wie siehts mit dem arbeitseinkommen + algII aus? kann ich das zusammenrechnen? bin da immer unsicher
ich vermute mal bzgl. des algII, dass beide zusammen 1344 € kriegen und nicht jeder einzeln den oben angegebenen betrag, da ja bedarfsgemeinschaft, oder? das wär wohl zuviel des guten...
2.
wie is das bei ehepaaren? hier haben beide die ev abgegeben. können da arbeitseinkommen bzgl generell das vorhandene geld auch zusammen gezählt werden? hab sowas jetzt zum ersten mal ...
3.
was würdet ihr mir vorschlagen, was ich tun soll? kontopfändung, falls man das algII und arbeitseinkommen nicht pfänden kann?
hilfe bei vermögensverzeichnis
Wenn Du Pech hast, dann wissen die Schuldner aber, dass sie Anspruch auf Auszahlung des Freibetrages habe und rennen dann zum AG.kontopfändung, falls man das algII und arbeitseinkommen nicht pfänden kann?
Ich geh mal davon aus, dass Du einen Titel gegen beide Schuldner hast, richtg?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Bei dem Mann würde ich folgendes machen: Ablauf der eV abwarten, dann erneute ZV, um ganz aktuelle Daten zu erlangen.
Eine Bitte an Dich: Auch wenn es Eheleute sind, darfst Du die Vermögensverzeichnisse nicht vermengen, sondern musst jedes für sich allein lesen.
Ehefrau: Geringes Arbeitseinkommen zzgl. Anteil aus Bedarfsgemeinschaft. Berücksichtigung von drei Kindern = dürfte eigentlich nichts bei rum kommen.
Machst Du jetzt eine Kontenpfändung, wird die sicherlich ins Leere laufen, weil offensichtlich nur unpfändbare Beträge (Kindergeld + ALG) eingehen.
Eine Bitte an Dich: Auch wenn es Eheleute sind, darfst Du die Vermögensverzeichnisse nicht vermengen, sondern musst jedes für sich allein lesen.
Ehefrau: Geringes Arbeitseinkommen zzgl. Anteil aus Bedarfsgemeinschaft. Berücksichtigung von drei Kindern = dürfte eigentlich nichts bei rum kommen.
Machst Du jetzt eine Kontenpfändung, wird die sicherlich ins Leere laufen, weil offensichtlich nur unpfändbare Beträge (Kindergeld + ALG) eingehen.