hilfe bei vermögensverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
hannah81
Forenfachkraft
Beiträge: 168
Registriert: 08.03.2007, 14:33

#1

31.03.2009, 15:27

hallo,

ich komm grad mit nem vermögensverzeichnis nicht weiter, bzw eigentlich sinds zwei, da schuldner = ehepaar.

das vermögensverzeichnis der ehefrau is aktuell von anfang märz 2009, das des ehemanns is von juli 2006.

folgendes wurde angegeben:

3 minderjährige kinder
arbeitseinkommen (frau: 530 € netto, mann: 100 € netto (1€-job))
arbeitslosengeld II (frau: 1344 €, mann: 1198 € für bedarfsgemeinschaft)
kindergeld 490 €
konto bei der frau vorhanden; mann gibt an kindergeld und arbeitslosengeld per scheck zu erhalten (das war allerdings 2006)

das wars.

1.
wie siehts mit dem arbeitseinkommen + algII aus? kann ich das zusammenrechnen? bin da immer unsicher :(

ich vermute mal bzgl. des algII, dass beide zusammen 1344 € kriegen und nicht jeder einzeln den oben angegebenen betrag, da ja bedarfsgemeinschaft, oder? das wär wohl zuviel des guten...

2.
wie is das bei ehepaaren? hier haben beide die ev abgegeben. können da arbeitseinkommen bzgl generell das vorhandene geld auch zusammen gezählt werden? hab sowas jetzt zum ersten mal ...

3.
was würdet ihr mir vorschlagen, was ich tun soll? kontopfändung, falls man das algII und arbeitseinkommen nicht pfänden kann?
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

31.03.2009, 15:29

Kontopfändung halte ich immer für sehr effektiv :daumen
Oft hat bei mir schon das VZV gereicht und die haben Raten gezahlt ;-)
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#3

31.03.2009, 15:30

kontopfändung, falls man das algII und arbeitseinkommen nicht pfänden kann?
Wenn Du Pech hast, dann wissen die Schuldner aber, dass sie Anspruch auf Auszahlung des Freibetrages habe und rennen dann zum AG.

Ich geh mal davon aus, dass Du einen Titel gegen beide Schuldner hast, richtg?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
hannah81
Forenfachkraft
Beiträge: 168
Registriert: 08.03.2007, 14:33

#4

31.03.2009, 15:32

ja, hab nen vollstreckungsbescheid gegen beide als gesamtschuldner. so als notlösung hab ich mir mal die kontopfändung vorgestellt. aber wollte halt mal fragen, wie's mit dem einkommen + algII ausschaut...
Ernie

#5

31.03.2009, 15:34

Bei dem Mann würde ich folgendes machen: Ablauf der eV abwarten, dann erneute ZV, um ganz aktuelle Daten zu erlangen.

Eine Bitte an Dich: Auch wenn es Eheleute sind, darfst Du die Vermögensverzeichnisse nicht vermengen, sondern musst jedes für sich allein lesen.

Ehefrau: Geringes Arbeitseinkommen zzgl. Anteil aus Bedarfsgemeinschaft. Berücksichtigung von drei Kindern = dürfte eigentlich nichts bei rum kommen.

Machst Du jetzt eine Kontenpfändung, wird die sicherlich ins Leere laufen, weil offensichtlich nur unpfändbare Beträge (Kindergeld + ALG) eingehen.
Benutzeravatar
hannah81
Forenfachkraft
Beiträge: 168
Registriert: 08.03.2007, 14:33

#6

31.03.2009, 16:08

ja ok danke mal soweit :)
Antworten