Pfändungsfreigrenze bei Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Katharina80
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#11

26.03.2009, 11:01

Die Klagen haben wir ja gerade gemacht, aber verloren... Und solange war die Zwangsvollstreckung eingestellt... Unser Mandant hat auch immer freiwillig gezahlt...

Er hat während des Prozesses nur einen Teil gezahlt...

Die Zwangsvollstreckung resultiert aus der einer Unterhaltsabänderungsklage...
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luccimaus
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#12

26.03.2009, 11:04

Hm, was sagt denn dein Cheffe dazu?

Würde echt sagen, einstweilige Verfügung oder schau dir mal § 850f
Änderung des unpfändbaren Betrages an.
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Katharina80
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#13

26.03.2009, 11:19

Also, wir werden jetzt einen Antrag nach 850f I c ZPO machen...

Und einen bösen Brief an die gegnerische Rechtsanwälte schreiben, weil die Pfändung überhaupt keinen Sinn hat...

Unser Mandant hat immer gesagt, dass er zahlt... Und dann kommt aus heiterem Himmel eine Pfändung und dass während der Prozess noch läuft.... Keine Ankündigung und auch keine Zahlungsaufforderung...

Mal sehen was dabei herauskommt....

Vielen vielen lieben Dank für Deine Hilfe
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luccimaus
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#14

26.03.2009, 11:37

Gern geschehen :-)
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Amanda
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#15

27.03.2009, 08:53

Dein Mandant kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Änderung des unpfändbaren Betrages nach § 850 f ZPO stellen. Er muss dem Gericht nachweisen, was er gegenwärtig an laufenden Unterhalt zahlt und das Gericht wird den pfandfreien Betrag entsprechend erhöhen.
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