Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DiNa25
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#1

26.03.2009, 14:36

Ihr Lieben habe folgendes Problem:

Mein Chef hat mir eine Akte gegeben, mit der Bitte:

"ZV einleiten und dann sagte er: können Sie mal schauen wie / was wir da pfänden können? "

Ich habe mir das Urteil nun angeschaut in diesem steht:

- Klage wird abgewiesen

- auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt xy EUR nebst Zinsen an die Beklagte (uns) zu zahlen sowie
und jetzt kommt das womit ich nichts anfangen kann.. :(
- die von ihr am (Datum) gem. Lieferschein-Nr. xxx an die Beklagte gelieferten Maschinen xxx bei der Beklagten abzuholen.

Ich habe überhaupt keine Ahnung was oder wie ich pfänden (lassen) soll?!

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke...

LG
gkutes

#2

26.03.2009, 14:39

edit
Zuletzt geändert von gkutes am 26.03.2009, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
gkutes

#3

26.03.2009, 14:39

einfach das geld pfänden
jenniver
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#4

26.03.2009, 14:44

:zustimm Du kannst nur ganz normal Geld pfänden

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- die von ihr am (Datum) gem. Lieferschein-Nr. xxx an die Beklagte gelieferten Maschinen xxx bei der Beklagten abzuholen. 

Die Maschinen sollen doch bei eurem Mandant abgeholt werden. Also muss geklärt werden, wenn die Gegenseite die Maschinen dort abholt. Aber da gibts nichts zu pfänden.
DiNa25
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#5

26.03.2009, 15:22

ach so okay... dann mach ich das mal...
dachte da würde es noch etwas geben womit wir den schuldner zur abholung auffordern können ?!
gkutes

#6

26.03.2009, 15:43

auffordern würde ich den auf jeden fall. meint ihr, der wird die maschinen nicht abholen?
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