Ihr Lieben habe folgendes Problem:
Mein Chef hat mir eine Akte gegeben, mit der Bitte:
"ZV einleiten und dann sagte er: können Sie mal schauen wie / was wir da pfänden können? "
Ich habe mir das Urteil nun angeschaut in diesem steht:
- Klage wird abgewiesen
- auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt xy EUR nebst Zinsen an die Beklagte (uns) zu zahlen sowie
und jetzt kommt das womit ich nichts anfangen kann..
- die von ihr am (Datum) gem. Lieferschein-Nr. xxx an die Beklagte gelieferten Maschinen xxx bei der Beklagten abzuholen.
Ich habe überhaupt keine Ahnung was oder wie ich pfänden (lassen) soll?!
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke...
LG
Pfändung
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2463
- Registriert: 24.07.2006, 21:13
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Düsseldorf
Du kannst nur ganz normal Geld pfänden
Die Maschinen sollen doch bei eurem Mandant abgeholt werden. Also muss geklärt werden, wenn die Gegenseite die Maschinen dort abholt. Aber da gibts nichts zu pfänden.
Code: Alles auswählen
- die von ihr am (Datum) gem. Lieferschein-Nr. xxx an die Beklagte gelieferten Maschinen xxx bei der Beklagten abzuholen.
Die Maschinen sollen doch bei eurem Mandant abgeholt werden. Also muss geklärt werden, wenn die Gegenseite die Maschinen dort abholt. Aber da gibts nichts zu pfänden.
auffordern würde ich den auf jeden fall. meint ihr, der wird die maschinen nicht abholen?