MB mit 21 Einzelforderungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

26.03.2009, 11:56

Hat das jetzt schon mal jemand ausprobiert, ob man einen MB per EGVP übermitteln kann, der 21 Einzelforderungen enthält oder muß ich die zusammenfassen und das mit den Zinsen entsprechend anders eintragen?

Mit 5 oder 6 Einzelforderung geht es wohl, hatte ich jedenfalls schon mal mit dem "Zusatzblatt", war kein Problem.
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#2

26.03.2009, 12:00

kommt auf dein Programm an. eigentlich sollte das gehen, egal wie viele Ergänzungsblätter das werden.
Von der Datev wurde mir mal versprochen, dass es jetzt bei Phantasy egal ist, wie viele Hauptforderungen es werden.
Der MB wird allerdings bei Gericht wohl manuell bearbeitet werden.
Dann mal viel Spaß mit diesem Riesen-MB! ;-)
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#3

26.03.2009, 12:04

Danke dir, dann versuch ich das einfach mal so rauszuhauen. Ich arbeite mit RAM, mit den Ergänzungsblättern hatte ich bisher keine Probleme, ich hatte nur irgendwas im Sinn, daß das bei EGVP nicht geht mit so vielen Einzelforderungen oder war das beim Gericht irgendwie eingeschränkt?
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#4

26.03.2009, 12:43

ich würd ja versuchen, so viel wie möglich zusammen zu fassen.
ABer Du hast da bestimmt auch unterschiedliche Zinssätze drin - oder?
Viele Grüße

ich
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#5

26.03.2009, 12:54

Das sind alles einzelne Rechnungen aus ca. 2 Jahren :roll:

Ich probiere das mal, entweder streikt EGVP direkt oder ich bekomme Nachricht vom Mahngericht :roll:
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#6

26.03.2009, 12:56

12 ist maximal... auch mit ergänzungsblatt. kann kein mahngericht verarbeiten.

versuche, so viele wie möglich zusammenzufassen.

habe neulich einen ähnlichen fall gehabt. hab ein foko beigefügt und die dort errechneten Zinsen als ausgerechnete eingetragen nebst verzinsung ab antragstellung... viel easier ;)
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#7

26.03.2009, 13:00

Ahhh, Danke Stine ;)

Irgend so was hatte ich noch im Kopf, daß das begrenzt ist. Dann packe ich das lieber zusammen.

:thx
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#8

26.03.2009, 13:06

Ich gehe mal davon aus, dass Ihr noch die EDA-Version 3.3 benutzt. Mit der neuen ( verfügbar seit 1.12.08 ) Version 4.0.00 sind die beschriebenen Einschränkungen aufgehoben.
Zur Nutzung der neuen EDA-Version genägt in der Regel ein formloses Schreiben an das Mahngericht, dass die Kanzlei die neue EDV-Version nutzen möchte und die Einzugsermächtigung bestehen bleibt.

Sobald das Mahngericht die Teilnahme bestätigt hat, stellt ihr die Version in den Grundeinstellungen des RA-MICRO EDA-Moduls um.

Gruß,
Jörg

PS: Wir hatten schon Fälle, da hat die Bestätigung des Mahngericht 4 Wochen auf sich warten lassen...
Zuletzt geändert von Baer70 am 26.03.2009, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

26.03.2009, 13:09

Bevor ich an der Version irgendwas ändere, fasse ich die Forderung lieber zusammen, so was habe ich äußerst selten. Bin ja froh, daß das überhaupt läuft :roll:
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