Pfüb ArbEinkommen + Herabse. Pfändungsfreigrenzen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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refaworld
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#1

20.03.2009, 11:33

Also ich soll bei Gericht die Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen beantragen und einen Pfüb Einkommen mit Drittschuldner Arbeitgeber machen! Chefchen will das unbedingt so!

1. Wohin stelle ich den Antrag auf Herabsetzung Pfändugnsfreigrenzen?
2. Stellt ich zuerst den Antrag oder kann ich gleichzeitig den Antrag stellen und Pfüb zusammen beantragen?
3. Muss ich irgendetwas beachten? Irdentweclhe besonderen §§ die in den Pfüb reinmüssen?
4. Und wie reiche ich den Antrag zu Gericht? Einmal im Original? Auch für den FAll das ich ihn mit Pfüb gleichzeitig einreiche???

Hilfe!
refaworld
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#2

20.03.2009, 13:58

:heul
jenniver
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#3

20.03.2009, 14:11

1. An das Vollstreckungsgericht
2. Kannst du beides in einem beantragen.
4. Antrag reicht einmal. Pfüb allerdings in dreifacher Ausfertigung.
Francis
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#4

20.03.2009, 14:13

:dafuer
Davy Jones’ Locker
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#5

20.03.2009, 14:20

refaworld hat geschrieben: 3. Muss ich irgendetwas beachten? Irdentweclhe besonderen §§ die in den Pfüb reinmüssen?
Welche Grundlage hat die Herabsetzung denn? Unterhalt (850d) oder vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung (850f)
refaworld
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#6

23.03.2009, 10:16

Grundlage der Herabsetzung = gute Frage!!!
Habe zu Chefchen gesagt dass die Herabsetzung wohl nur bei Unterhalt oder unerlauber Handlung funktioniert. Er glaubt mir das nicht und sagt ich soll das trotzdem machen.

Muss ich da also irgendwas beachten. Chefchen will das halt unbedingt! :cry:
Davy Jones’ Locker
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#7

23.03.2009, 10:53

Du mußt beachten, dass der PfüB moniert wird und ihr Zeit verliert. Wenn ihr Glück habt wird der Antrag insoweit sofort zurückgewiesen und der PfÜb im Übrigen erlassen. Ansonsten kann ich Dir auch nicht helfen wie Du das fomulieren solltest, das es halt nicht geht.
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