Folgendes Problem:
Wir haben im Rechtsstreit gewonnen und in der Folge im November 2008 Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Bislang wurde der KFB hierzu noch nicht erlassen.
Am 20.1.2009 wurde über das Vermögen der Schuldner nun das Insolvenzverfahren eröffnet.
Auf unsere Anfrage beim Insolvenzgericht erhielten wir die Auskunft, daß unser KFB nicht mehr erlassen wird, und zwar mit folgender Begründung:
"Gem. § 89 InsO sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Insolvenzgläubigern in das Vermögen der Schuldnerin unzulässig. Aus diesem Grund darf der beantragte KFB nicht erlassen werden. Melden Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an."
Ich stehe echt auf dem Schlauch... Logisch, daß wir aus dem KFB keine ZV betreiben dürfen. Das steht aber auch gar nicht zur Debatte, wir wollen "nur" den KFB. Was
Vielen Dank für eure Hilfe
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)