Titelumschreibung - Kosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dannni
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#1

03.03.2009, 16:43

Hallo!

Habe hier einen Titel von 1993 gegen einen Schuldner der 1998 verstorben ist. Erbschein wurde von den 3 Kindern beantragt. Um gegen diese nun vorzugehen muss ich ja den Titel umschreiben lassen.

Meine Frage wäre jetzt was kostet das? Fallen Gerichtskosten an? Bei 3 Erben müsste ja der Titel dann an alle 3 zugestellt werden, was ja sicher der Gerichtsvollzieher macht? Was fallen da etwa für Gerichtsvollzieherkosten an (3 fach wegen 3 Schuldnern?).

Möchte unserem Mandant vorab mitteilen, mit was für Kosten er zu rechnen hat, damit der entscheiden kann, ob das Sinn macht. Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
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LuzZi
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#2

03.03.2009, 16:44

Du hast doch genau denselben Thread schon eimal aufgemacht :roll: Einmal reicht doch. Wenn einer die Antwort weiß, dann postet er die auch ...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Dannni
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#3

03.03.2009, 16:47

Hab aus Versehen die falsche Rubrik erwischt eben, hab den einen gelöscht und hier nochmal (hoffentlich jetzt in der richtigen Rubrik) eingestellt, weil ich nix gefunden habe zum verschieben, keine Sorge, will das Forum nicht zumüllen :-)
ReNoZwerg

#4

03.03.2009, 21:18

neue Gerichtskosten fallen nicht an, du beantragst lediglich die Umschreibung des Titels auf die Rechtsnachfolger, hier die Erben, gem. § 727 ZPO. Aber die notwendigen Unterlagen mit beifügen, also Erbschein etc. bzw., wenn das Nachlassgericht im selben Haus ist brauchste auch nur die Beiziehung der Akten zum AZ: XY beantragen. Bei uns reicht das dann meistens aus.

Für die Zustellung beim GV kannste ca. € 20,00 pro Auftrag rechnen, grob geschätzt. Bei der Zustellung allerdings § 750 Abs. 2 ZPO http://dejure.org/gesetze/ZPO/750.html beachten, GANZ WICHTIG!!!
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