Das hat mit dem Verwandtschaftsverhältnis nicht die Bohne was zu tun; bei Euch muss das an was anderem gehakt haben. Fakt ist, dass der Schuldner, dessen Kohle auf einem fremden Konto ist, gegen den Kontoinhaber (egal, wer das ist) einen Herausgabeanspruch hat. Und den kann man pfänden.
Wer sich übrigens mal hübsche Literatur von der Kanzlei wünschen möchte, sollte es mal mit dem Stöber, Forderungspfändung, versuchen. Ihr würdet staunen, was man so alles pfänden kann.
Mutter Drittschuldnerin?
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schon mal bis hier hin viiiiiel
also d.h. ich kann es mal versuchen ein PfüB gegen mami zu machen, welcher dann entweder gleich vom Gericht abgelehnt wird, oder ich nachher ne furie hab die mir die augen auskratzen will weil ich gegen sohnemann versuch zu Pfänden
also d.h. ich kann es mal versuchen ein PfüB gegen mami zu machen, welcher dann entweder gleich vom Gericht abgelehnt wird, oder ich nachher ne furie hab die mir die augen auskratzen will weil ich gegen sohnemann versuch zu Pfänden
- skugga
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xany hat geschrieben:also d.h. ich kann es mal versuchen ein PfüB gegen mami zu machen, welcher dann entweder gleich vom Gericht abgelehnt wird, oder ich nachher ne furie hab die mir die augen auskratzen will weil ich gegen sohnemann versuch zu Pfänden
Ganz so schlimm isses auch nicht, glaub mir.
Wichtig ist halt wirklich die Formulierung, dass Ihr den Anspruch des Sohnemannes auf Auszahlung seiner auf dem Konto seiner Mama Nr. xyz eingehenden Geldbeträge pfändet. Je genauer ihr klar macht, dass Sohnemann das Konto der Mutter als Durchlauferhitzer für seine Kohle nutzt, desto geringer ist die Chance, dass der PfüB abgeschmiert wird.
Und wenn Mama nicht erklären mag - warum auch immer, ist meist keine böse Absicht, sondern schlichtes Unverständnis - werdet Ihr im allergrößten Notfall nicht um eine Drittschuldnerklage (oder wenigstens das drohende Winken mit selbiger) herumkommen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Ich kann dem nur zustimmen! Es darf eben nicht das Konto der Mutter gepfändet werden, sondern der Anspruch des Sohnes gegen die Mutter! Haben wir auch schon gemacht - PfÜB wurde erlassen!
Liebe Grüße,
romex
romex
Um auf das Arbeitseinkommen zurückzukommen: pfänd mal das ALo Ist zwar normalerweise nichts zu holen, der große Vorteil ist aber, daß du sofort erfährst, wenn er dort nicht mehr gemeldet (= neue Arbeitsstelle???) ist.
Und wenn dem so ist, dann würd ich mal nachhaken wg. Nachbesserung/neuer EV, dann kommst du evtl. an den neuen Arbeitgeber ran...
Oder behauptet er, von Mami zu leben? Zählt sowas dann nicht auch unter "Taschengeldanspruch"?
Und wenn dem so ist, dann würd ich mal nachhaken wg. Nachbesserung/neuer EV, dann kommst du evtl. an den neuen Arbeitgeber ran...
Oder behauptet er, von Mami zu leben? Zählt sowas dann nicht auch unter "Taschengeldanspruch"?
- katuscha
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Ich muss das Thema noch mal aufgreifen, bei mir lässt der Schuldner alles über das Konto seines Bruders laufen, was er auch in der eV angibt. Ich habe jetzt allerdings Probleme mit der Formulierung im PfÜb:
Danke schon mal!
Hat jemand vielleicht ein Muster für mich? Muss ich es direkt als Herausgabeanspruch betiteln?Wichtig ist halt wirklich die Formulierung, dass Ihr den Anspruch des Sohnemannes auf Auszahlung seiner auf dem Konto seiner Mama Nr. xyz eingehenden Geldbeträge pfändet. Je genauer ihr klar macht, dass Sohnemann das Konto der Mutter als Durchlauferhitzer für seine Kohle nutzt, desto geringer ist die Chance, dass der PfüB abgeschmiert wird.
Danke schon mal!