Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Liz
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 17
- Registriert: 11.02.2009, 10:48
- Wohnort: Werl
#1
26.02.2009, 14:08
Hallöchen zusammen !!!
Ich habe eine Frage und zwar bin ich grad an der Forderungsanmeldung in einer Insolvenzangelegenheit und möchte ganz gerne wissen, welche Unterlagen ich alles beifügen muss ???? Auch die kompletten Vollstreckungsunterlagen????
Danke schonmal
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
[b][color=#800000][font=Comic Sans MS]Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was" sondern bei "So ist es" !!!!!!!! [/font][/color][/b]
-
Moni82
#2
26.02.2009, 14:10
*Originalvollmacht
*Originaltitel (manchmal reicht auch Kopie)
*Forderungskonto bis Eröffnung Insolvenzverfahren
*Belege über angefallene Kosten, die geltend gemacht wurde
-
Kerstinchen
- Forenfachkraft
- Beiträge: 104
- Registriert: 22.11.2006, 19:16
-
puppa2402
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 810
- Registriert: 30.04.2008, 12:14
- Wohnort: Erkrath
#4
26.02.2009, 14:21
Ohne Originaltitel wird die Forderung meistens bestritten. Aber sonst ist dem nichts mehr hinzuzufügen.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Liebe Grüße
puppa
Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!
![Bild](http://ticker.7910.org/as1czZgVM2J0012MzAwNjc3MmpkfDE1Nzk0NGR8RGllIFwiS2xlaW5lXCIgaXN0IGpldHp0.gif)
-
Gelini
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 347
- Registriert: 11.03.2008, 13:13
- Wohnort: Dresden
#5
26.02.2009, 14:25
Muss nicht sein, hab auch mal bloß ne Kopie vom KFB eingereicht, weil wir die Originaltitel bereits an Mandanten zurückgegeben hatten und dann Jahre später die Aufforderung zur Anmeldung unserer Forderungen im Insolvenzverfahren kam. Der Mandant hat uns die Original nicht zurückgesandt und wir haben einfach die Kopien genommen. War kein Problem... Aber das nur mal so, im Zweifel ist Originaltitel natürlich immer beizufügen
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
-
Eve80
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 513
- Registriert: 25.02.2009, 17:17
#6
27.02.2009, 10:12
Da gibts ne BGH-Entscheidung, daß der Titel nicht im Original vorgelegt werden muß. Weiß jetzt nur nicht mehr, wo die zu finden ist...
Prinzipiell mußt du die Forderung so anmelden, daß sie nachvollziehbar ist. Stell dir einfach vor, du sitzt auf der anderen Seite und sollst prüfen, ob die Forderung berechtigt, also nachvollziehbar ist. Und lieber ein paar Unterlagen zu viel, als zu wenig
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
-
wifey
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5195
- Registriert: 24.08.2005, 20:35
#7
27.02.2009, 10:14
Bin auch Verfechterin der Ansicht, dass Originaltitel bei der Anmeldung nicht beigefügt werden müssen - hab bis jetzt (aufgrund des BGH-Urteils) jeden Insolvenzverwalter überzeugt bekommen
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Viele Grüße
ich
-
Staubfinger
#8
27.02.2009, 10:16
Welche BGH-Entscheidung ist das denn, schlage mich hier auch regelmäßig mit den InsoV rum.
-
Eve80
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 513
- Registriert: 25.02.2009, 17:17
#9
27.02.2009, 10:17
Wenn du noch ein bißchen Zeit hast... Hab diese Woche Urlaub, steh also ab Montag wieder im Büro. Dann schau ich mal nach, sind bei uns immer die gleichen Gläubiger, die das als Standardtext in ihren Anmeldungen haben.