Kontopfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
spatzn
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#1

15.02.2009, 17:35

Hallo,

brauche mal wieder Eure Hilfe:

Folgende Situation:

Es liegt ein VB vor und ich muss wissen, ob ich eine Kontopfändung durchführen lassen kann.

Schuldnerin lebt in Gütertrennung. Kontoinhaber ist der Ehemann. Die Schuldnerin hat lediglich aber eine Kontovollmacht für das betreffende Konto. Außerdem hat sich die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Kann ich trotzdem den Ehemann in Haft nehmen, also in das Konto pfänden?

Vielen Dank für Eure Antwort, spatzn
Ernie

#2

15.02.2009, 17:42

Da die Schuldnerin offensichtlich ihre Einkünfte auf das Konto ihres Ehemannes zahlen lässt, hat sie einen Auszahlungsanspruch gegenüber ihrem Ehemann als Kontoinhaber.

Du kannst einen Pfüb machen, aber nicht die Bank ist Drittschuldnerin, sondern der Ehemann!

Den Ehemann nimmst Du als Treuhänder des Kontos bei der XYZ-Bank unter Angabe der Kontonummer in Anspruch!
spatzn
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#3

18.02.2009, 13:23

Hat die Schuldnerin auch einen Auszahlungsanspruch gegenüber ihrem Ehemann, wenn sie keine Einkünfte hat? Dann ist er unterhaltspflichtig trotz Gütertrennung, oder?

Danke für die Antwort, spatzn.
Davy Jones’ Locker
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#4

18.02.2009, 13:35

Wenn Sie keine eigenen Einkünfte auf das Konto gehen läßt, hat Sie auch keinen pfändbaren Auszahlungsanspruch. Allenfalls wäre hier über eine Pfändung eines etwaigen Taschengeldanspruches etwas zu erreichen, aber auch da dürfte idR nichts bei rumkommen. Im übrigen sollte man sich auch mal klar machen, dass es keine Sippenhaft gibt.
Ernie

#5

19.02.2009, 06:53

Wenn Deine Schuldnerin keine Einkünfte hat, kannst Du -wie DJL bereits vorgeschlagen hat- lediglich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hinsichtlich des unterstellten Taschengeldanspruchs fertigen.

Wobei eine Realisierung des Taschengeldanspruchs schon eher die Ausnahme ist.

Du wirst Deinem Mandanten wohl anraten müssen, den Ablauf der dreijährigen Sperrzeit der eV abzuwarten und sodann weitere Schritte aufzunehmen...
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ReNoStar79
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#6

19.02.2009, 11:57

Ernie hat geschrieben:Du wirst Deinem Mandanten wohl anraten müssen, den Ablauf der dreijährigen Sperrzeit der eV abzuwarten und sodann weitere Schritte aufzunehmen...
:zustimm
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
Advora
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#7

02.03.2009, 09:02

Ich brauche eure Hilfe...

Hat denn jemand von euch Advoware und kann mir sagen was ich machen bzw. anklicken soll um eine Kontopfändung durchzuführen?Bin gerade etwas unwissend.
ant
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#8

02.03.2009, 09:42

Der Pfad ist folgender:

links in der Spalte: Inkasso -> ZV-Maßnahmen -> PfÜB-Aufträge -> PfÜB (gleich das erste); dann öffnet sich ein Fenster, du nimmst die Sozialleistungen raus und klicks im unteren Teil "Anspruch an Bank" an. Dann fragt er dich nach den RA-Gebühren.

Kannst ja berichten, ob es geklappt hat.
Advora
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#9

02.03.2009, 10:06

Hey danke für deine Antwort.Allerdings bleibt noch eine Frage übrig...

Wieso erstellt denn Advoware nicht die Zustellungskosten für den GV?Habe ich da was weggeklickt?
rosa

#10

02.03.2009, 10:14

Ich brauche eure Hilfe...

Hat denn jemand von euch Advoware und kann mir sagen was ich machen bzw. anklicken soll um eine Kontopfändung durchzuführen?Bin gerade etwas unwissend.
könntest du das künftig bitte in einen entsprechenden thread setzen, dass wir nich alle hier nochma rein gehen müssen? ich habe keine ahnung von advoware und bin jetzt schon das dritte ma in den thread gegangen weil ich unter "Kontenpfändung" dachte, ich könnte helfen!
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