Weitere ZV trotz Eintragung Sicherungshypothek?

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Vorzimmerlöwe
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#1

16.02.2009, 10:52

Hallo und Guten Morgen!

Habe jetzt doch noch mal eine Frage wegen meinem Pfüb, den ich gern machen möchte.

Bei einem der Titel wurde bereits beim Grundbuchamt eine Sicherungshypothek eingetragen. Kann ich diesen Titel jetzt nochmals für eine weitere ZV-Maßnahme verwenden? Vermutlich eher nicht, oder? Denn er ist auch fest verbunden mit der Eintragungsmitteilung.

Danke für Eure Hilfe im Voraus!
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Smilie
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#2

16.02.2009, 10:53

Kann ich diesen Titel jetzt nochmals für eine weitere ZV-Maßnahme verwenden?
Klaro - die ZwaSiHyp dient ja nur zur Sicherung - Du kannst mit dem Titel munter weiter vollstrecken. Musst dann halt den Titel mit der Eintragungsmitteilung ans Vollstreckungsgericht schicken.
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rebru82
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#3

16.02.2009, 10:54

Ich bin mir da ja nicht ganz sicher, aber mE sichert die Sicherungshypothek nur die Forderung auf dem Grundstück. Also kannst du natürlich noch anderweitige ZV-Maßnahmen einleiten, um an die Forderung zu kommen.
[hr]

Liebe Grüße

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katuscha
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#4

16.02.2009, 10:59

Klaro - die ZwaSiHyp dient ja nur zur Sicherung - Du kannst mit dem Titel munter weiter vollstrecken. Musst dann halt den Titel mit der Eintragungsmitteilung ans Vollstreckungsgericht schicken.
:zustimm

Du musst nur daran denken, dass du die Zwangssicherungshypothek aufheben musst, wenn deine Forderung erfüllt ist.
Vorzimmerlöwe
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#5

16.02.2009, 11:00

Na, das ist ja prima :D

Ohne Euch hätte ich den Titel jetzt in der Akte versauern lassen.

Vielen Dank nochmal!
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