PFÜB Drittschuldner Supermarktkette

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schneewittchen1984
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#1

13.02.2009, 11:28

Hallo Leute, hab mal ne kurze Frage:

Ich möchte Lohn eines Kassierers pfänden, der für eine Supermarktkette arbeitet. Ist Drittschuldner nun die örtliche Filiale oder die Hauptverwaltung?

Wär toll, wenn ihr mir helfen könntet.
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Smilie
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#2

13.02.2009, 11:30

Hm.. ich würd die örtliche nehmen - ist ja kein Fehler, oder? Ich mein, bei Banken mach ich das ja auch so.
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#3

13.02.2009, 11:32

ich hab fast das gleiche Problem. Wir benötigen zwecks Klage das Passivrubrum einer Supermarktkette. Hab mir schon nen Wolf telefoniert deswegen...

Ich glaube aber, dass Du die Hauptstelle nehmen musst. Da sitzt ja auch eigentlich die Buchhaltung... Meistens ;)

Viel Erfolg!
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#4

13.02.2009, 11:41

Vielleicht solltest Du einfach mal bei der Hauptfiliale :tel - die können Dir mit Sicherheit weiterhelfen.
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katuscha
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#5

13.02.2009, 11:44

Die Filiale wird es wahrscheinlich an die Hauptverwaltung weiterleiten, da dort auch meistens das Personalbüro ist. Ich würde es wohl eher an die Hauptverwaltung schicken.

Ich habe während meiner Schulzeit in einem Supermarkt gejobbt und dort war es so, dass gar keine Zustellung vom Gericht oder Gerichtsvollzieher angenommen wurde. Es wurde dann immer der Bezirksleiter angerufen, damit man informiert war und der Post wurde gesagt, dass es an den Hauptsitz muss. Wie es dann aber genau gelaufen ist, weiß ich nicht.
susannen aus s.

#6

13.02.2009, 11:46

Hauptverwaltung ist korrekt. Vertretungsverhältnisse und Adressen lassen sich meistens aus den Internet-Auftritten entnehmen, die müssen nämlich im Impressum vollständig angegeben werden!
Jupp03/11

#7

13.02.2009, 11:47

Hauptverwaltung
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schneewittchen1984
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#8

13.02.2009, 11:48

Ich hätte eben auch zur Hauptverwaltung tendiert.

:dankeschoen euch allen!
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