Was bringt mir ein Strafbefehl?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
wimo52
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#1

06.02.2009, 16:22

Hallo liebe Leute
Ich habe einen tollen Strafbefehl und trotzdem kein Geld...

Der Reihe nach: Wir haben über eine Forderung MB beantragt. Gegen den ergangenen VB hat die Schuldnerin Einspruch eingelegt. Mit dem VB haben wir erfahren, dass die SChuldnerin bereits die EV abgegeben hatte.

Das Gerichtsverfahren wurde dennoch durchgezogen. Es erging 2. VU.

Sodann wurde Strafanzeige und Strafantrag wegen vorsätzlichen Betrugs gestellt.

Jetzt hab ich den rechtskräftigen Strafbefehl der STA hier. Schuldnerin soll Geldstrafe i.h.v. 50 Tagessätzen zu je 10,00 EUR zahlen. Dieser Betrag übersteigt die Forderung.

Ich frage mich, was ich jetzt zu tun habe. Es ist ja schön, dass die Staatskasse jetzt Geld bekommt (wenn sie denn zahlt), aber was erzähle ich der Mandantin?

Kann mir jemand helfen wie das so üblich läuft?

vielen Dank
wimo
Francis
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#2

06.02.2009, 16:33

Lass dir mal das Protokoll über die Abnahme der EV schicken, vielleicht ergibt sich noch was. Viel mehr seh ich im Moment nicht.... Titel habt ihr ja, kann eure Mandantin nur abwarten. Und erstmal eure Rechnung zahlen...
wimo52
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#3

06.02.2009, 16:58

das Protokoll der EV haben wir ja. Daraus ergab sich für uns, dass die Schuldnerin nach der Abgabe der EV neue Schulden gemacht hat. Und das streitige Verfahren angestrengt hat.

Deshalb haben wir ja den Strafantrag wegen Betruges gestellt. Aber warum hat die STA nicht verurteilt, die Forderung an die Gläubigerin zu zahlen? So ist ja irgendwie gar keinem geholfen, außer natürlich der Staatskasse, die die Geldstrafe kassiert.

Oder sehe ich da was falsch?
Francis
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#4

06.02.2009, 17:30

Der Staat wird einen Teufel tun und sich in zivilrechtliche Anglegenheiten einmischen. Das Gesetz sieht auch nicht vor, dass solche Ansprüche in einer Strafsache mit tituliert werden.

Du darfst das Strafrecht und das Zivilrecht nicht verwürfeln.

Zivilrechtliche Forderungen können nur zivilrechtlich geltend gemacht werden, da könnte ja jeder kommen und sagen, der schuldet mir was und ich will das jetzt haben. Der Staatsanwalt zeigt dir einen Vogel.

Der Staat sorgt nur dafür, dass der Betrüger für seine Tat strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wird. Vatti hat den bösen Buben abgewatsch, das öffentliche Interesse ist befriedigt und die Geldstrafe ist hoffentlich hoch genug, um den Betrüger zu läutern und das nicht nochmal bei anderen zu versuchen.

Eure Forderung müsst ihr schon selbst geltend machen. Kannst deine Mandantin nur damit beruhigen, dass der Titel 30 Jahr Gültigkeit hat und eine bessere Geldanlagen mit so einer Verzinsung kaum zu finden ist. Mach ich zumindest immer so, klappt auch ganz gut.
madeja
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#5

06.02.2009, 19:16

die Zahlungsmoral für die zivilrechtliche Forderung sinkt in solchen Fällen jedenfalls unter Null. Da im Strafverfahren letztlich Haft droht, wird jeder verfügbare Euro in die Zahlung der Strafe gesteckt.

Ob das gut überlegt war mit der Strafanzeige?!?
Schnuffi

#6

06.02.2009, 21:10

Wieso sollte das mit der Strafanzeige nicht gut überlegt gewesen sein?

Strafbefehl bringt glaube ich insofern was, als wenn Schuldner in InsO geht.. dann kannst du mein ich sagen, guck hier: Strafbefehl, Forderung aus unerlaubter Handlung, keine Restschuldbefreiung.. sicher bin ich mir da gerade aber nicht..
StineP

#7

06.02.2009, 21:29

nützt dir doch trotzdem nichts. Hat seinen Grund, wenn Inso angemeldet wird - der hat kein Geld...
Gina

#8

07.02.2009, 21:07

Wenn das InsoVerfahren vorbei ist, darf man aber schön weiter vorllstrecken, während die anderen Gläubiger raus sind aus der Sache. So ganz schlecht ist das nicht mit dem Strafbefehl im Falle einer Insolvenz. Die Forderungen mit Rechtsgrund der vors. unerlaubten Handlung fallen nicht unter die Restschuldbefreiung.
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Soenny
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#9

07.02.2009, 22:28

Dafür braucht man keinen Titel in dem das explizit steht? Der Hinweis auf das Strafverfahren reicht aus?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Nauja

#10

07.02.2009, 23:53

Es kommt drauf an, wenn der Insolvenzverwalter bestreitet bzw. der Schuldner, dann musst Du noch eine Feststellungsklage erheben. Der Strafbefehl untermauert dann die Klage :)
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