GV kann Wohnung nicht räumen!?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ekonex
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#1

27.01.2009, 10:18

Wir haben Räumungs- und Zahlungstitel gegen Schuldner erwirkt. Nach erteilten Räumungsauftrag meldete sich nun der GV und meint, dass in der Wohnung noch die Ehefrau, der Sohn und ggf. andere Kinder wohnen. Er meint deshalb kann die Räumung nicht durchgeführt werden, wir sollen den Titel umschreiben. Er meinte auch, dass die Rechtssprechung dazu streitig ist oder so ............... Ich weiß aber dass, im Mietvertrag nur der Schuldner stand!

Geht das denn auch so einfach Titel umschreiben, und was soll ich nun tun?!Wisst ihr wo ich dazu was nachlesen kan?!
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Ekonex
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#2

27.01.2009, 10:20

sry für Doppelpost war keine Absicht :(
Xuka
Kennt alle Akten auswendig
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#3

27.01.2009, 10:25

Ich hab gelernt, dass man alle in der Wohnung lebenden Personen im Titel bezeichnen muss. Hierzu gibts auch ein BGH-Urteil, Az. I ZB 56/07.
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#4

27.01.2009, 14:24

ok das heißt jetzt für uns, dass wir neuen prozess anstreben müssen um die anderen im titel zu haben..........also einfach titel umschreiben geht dann wohl nicht oder? :(

wenn dem so ist dann wird der mdt das wohl nicht gern hören, man hätte schon früher darauf achten sollen!
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Ekonex
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#5

27.01.2009, 14:25

..........hmmm irgendwie ist heut der wurm drin :roll:
Zuletzt geändert von Ekonex am 27.01.2009, 14:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Soenny
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#6

27.01.2009, 14:25

Ekonex hat geschrieben:sry für Doppelpost war keine Absicht :(
Kein Problem, ich lösche den anderen ;)

Danke Kordu :wink:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Kordu

#7

27.01.2009, 14:28

JSanny hat geschrieben:Kein Problem, ich lösche den anderen ;)

Danke Kordu :wink:
Du bist aber fix! :respekt

By the way: Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Mod.-Posten, liebe JSanny!
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romex
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#8

27.01.2009, 16:46

Ich meine, dass Du einfach den Antrag stellen kannst, die einzelnen Familienmitglieder mit in den Beschluss aufzunehmen zu lassen! Wenn es sich um die Ehefrau/Lebenspartnerin und Kinder handelt, sollte das ohne Probleme möglich sein. Allerdings solltest Du vorher genau rauskriegen, wer da noch wohnt (wieviele Personen und deren vollständige Namen).
Liebe Grüße,
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Ekonex
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#9

27.01.2009, 17:01

super danke für den tipp, die auskunft über die weiteren einwohner hat der GV netterweise schon gemacht!!!
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