ZV bei durch Betreuer gesetzlich Vertretenem

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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frischen79
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#1

26.01.2009, 12:12

Hallo Ihr Lieben,

wenn jemand im Altenheim ist und einen bestellten Betreuer hat und ich gegen denjenigen Vollstrecken möchte, woraus ergibt sich, welcher GV bzw. welche GV-Verteilungsstelle welches Gerichts zuständig ist? Würde mir auch zunächst reichen, welches Gericht ich anschreiben müsste :roll:

Also angenommen, der Schuldner ist in Dortmund im Altenheim und der Betreuer (RA) hat seine Kanzlei in Duisburg...

Gibt es etwas zu beachten bei der Sache?

Danke im voraus :P
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Heike19
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#2

26.01.2009, 14:04

Dann ist das Gericht in Dortmund zuständig. Immer dort, wo sich der Schuldner aufhält und wo vollstreckt werden soll.

Oder Du schreibst erstmal den Betreuer an und fragst nach den finanziellen Verhältnissen des Schuldners.

Der Schuldner hat wohl noch keine e. V. geleistet?
LG Heike19
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skugga
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#3

26.01.2009, 14:30

:zustimm

Ich würde auch zunächst mal den Betreuer kontaktieren; weißt Du denn, ob der auch für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt wurde? Wenn nicht, dann hat er auch mit der ganzen ZV nix zu tun, weil er für diesen Bereich nicht der gesetzliche Vertreter ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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frischen79
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#4

26.01.2009, 14:35

ah! okay! vielen dank euch beiden. leider weiss ich nicht, ob er auch für die Vermögenssorge bestellt wurde. Ich schreib die Tage noch was zu der ganzen sache, dann weiss ich sicher mehr...

:)
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skugga
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#5

26.01.2009, 14:41

Wenn Euch eine Kopie des Betreuerausweises/der Bestellung vorliegt, müßte es daraus eigentlich ersichtlich sein.

OT-P. S.: Schicker Avatar! :D
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Gruftie
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#6

26.01.2009, 14:59

OT-P. S.: Schicker Avatar!
Finde ich auch!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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frischen79
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#7

09.02.2009, 14:16

:)
also um den fall nochmal aufzugreifen und kurzen zwischenberich zu geben:

da hier der betreuer und die betreute ein und dasselbe vollstreckungsgericht haben, habe ich es mir einfach gemacht und lasse den GV entscheiden *gg

habe also geschrieben "in der ZV-sache Fr. XY vertr. d. d. Betreuer Z...." und das ganze zur GV-Verteilerstelle geschickt xD

Die Auflösung kommt also bald mit der Post. Danke aber für die guten Antworten; hab an die Urkunde gar nicht gedacht. ;)
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#8

07.09.2009, 08:37

Wie ist denn nun des Rätsels Lösung? Habe jetzt nämlich eine ähnliche Situation. :-)
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frischen79
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#9

08.09.2009, 07:18

:( zwischenzeitich ist die gesetztlich vertretene leider verstorben. ich schaue nachher aber gern mal nach, wie das in der sache war...hab's vergessen :oops: ich weiss aber, dass der vollstreckungsauftrag ausgeführt wurde, allerdings fruchtlos, und dann e.V.-Termin anberaumt wurde...

bis nachher 8)
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frischen79
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#10

11.09.2009, 11:50

nur kurz und knapp:

der GV ist ins altenheim gegangen und hat dort (natürlich) nix mitnehmen können; weder geld, noch pfändbares. er hat lt. protokoll mit der leitung des altenheims gesprochen und von dort erfahren, dass kein vermögen (vor ort) vorhanden ist und sich kurz das zimmer angeschaut. dann hat er die zv eingestellt.

zur abnahme der eV hätte der Betreuer (ein RA) als gesetztl. Vertr. geladen werden müssen.

Dazu ist es auch o.g. Grund nicht gekommen.

LG
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