Ich habe aber "herausgefunden", man gibt am besten alles über UNEINGESCHRÄNKTE SUCHE ein. Das Bundesland, die Stadt und dann den Schuldnernamen. So hat es bei mir bisher immer geklappt.
Aber man sollte sich wohl tatsächlich nie ganz sicher sein..
![Sehr verdächtig Smiley :verdaechtig](./images/smilies/sehr-verdaechtig.gif)
insolvenzbekanntmachungen.de hat geschrieben:Eine uneingeschränkte Suche, "- Alle Insolvenzgerichte -", nach Bekanntmachungen ist gemäß § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen im Internet nur innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist nur eine Detail-Suche zulässig