Mahnbescheid gegen OHG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ForgottenAngel
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#1

22.01.2009, 15:31

Leider schon lange nicht mehr gemacht: Mahnbescheid gegen OHG

und Chef weiß auch nicht wirklich weiter.

Was/wen muss ich wo eintragen?

Bei der letzte OHG-Sache habe ich eine Monierung bekommen. Wollte es diesmal auf Anhieb richtig machen.

DANKE!
Tigra
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#2

22.01.2009, 15:36

Bild

sorry mit der frage komm ich nicht klar???!
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ForgottenAngel
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#3

22.01.2009, 15:47

Na die Frage ist, wie ich die OHG als Antragsgegner im Mahnbescheid eintrage.
Gast

#4

22.01.2009, 15:53

Du musst den Antrag einmal gegen die OHG und dann als weitere Gegner jeden Gesellschafter aufnehmen; sodann musst du natürlich die Gesellschafter auch als Vertreter für die OHG aufnehmen.
ForgottenAngel
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#5

22.01.2009, 16:10

Also einfach so, wie ich es bei einer GbR machen würde?
GV Alt
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#6

23.01.2009, 00:30

ForgottenAngel hat geschrieben:Also einfach so, wie ich es bei einer GbR machen würde?
Genau so. Im übrigen würde ich den MB nicht nur gegen die XY oHG, vertreten durch die pers. haftenden Gesellschafter, sondern auch namentlich gegen die jeweiligen Gesellschafter beantragen.

So erhalte ich a) einen Titel gegen die Gesellschaft, und b) gleichzeitig einen Titel gegen die Gesellschafter persönlich. Damit kann ich a) in das Gesellschaftsvermögen und b) gleichzeitig in das Privatvermögen der Gesellschafter vollstrecken lassen.
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