Räumung: Vorschuß für GVZ
- sunshine24
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Schau mal hier:
http://www.foreno.de/kb.php?mode=article&k=347
Kannste als mal schauen bei den Standardtexten, die hier hinterlegt sind!
http://www.foreno.de/kb.php?mode=article&k=347
Kannste als mal schauen bei den Standardtexten, die hier hinterlegt sind!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- sunshine24
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Ach, jetzt seh ich grad, du wolltest gar keinen Text, sondern ein Formular, sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil ![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Hellsleeper666
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Die Berliner Räumung kommt nicht ganz in Frage, da der Mandant nicht die Möglichkeit hat, sich um die Räumung und Verwertung selbst zu kümmern. Hatte ich ja auch schon in Erwägung gezogen.
Mir ist auch klar, daß es sich lediglich um einen Vorschuß handelt, allerdings sind 8.000 für einen geprellten Vermieter auch nicht so einfach aufzutreiben.....
Mmmmhhh....
Mir ist auch klar, daß es sich lediglich um einen Vorschuß handelt, allerdings sind 8.000 für einen geprellten Vermieter auch nicht so einfach aufzutreiben.....
Mmmmhhh....
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
Ich würde einfach beim GVZ anrufen... vielleicht kann er ja noch ein wenig runter gehen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Vllt. kann sich der Mandant kurzfristig mal mit einer Möbelspedition unterhalten und von denen ein Gegenangebot anfordern, damit die Berliner Räumung doch zum Tragen kommt ? Manchmal gibt es auch in den Tageszeitungen Kleinanzeigen "Wohnungsentrümpelung" -> wenn der Mdt. Geld sparen will, muß er doch schon etwas mitarbeiten.
Das kann man den Mandanten durchaus auch sagen und klarmachen.
Das kann man den Mandanten durchaus auch sagen und klarmachen.
- Hellsleeper666
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Ich danke Euch erstmal. Werde mal versuchen die Gerichtsvollzieherin anzurufen. Leider ist diese Dame nicht allzu häufig zu erreichen....
Ich berichte später....
Ich berichte später....
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
- Hellsleeper666
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So, jetzt geht es in die andere Richtung.
Da ich nicht wirklich eine Einigung mit der Gerichtsvollzieherin hinbekommen habe ist nun die Berliner Räumung das nächste Ziel.
Antrag ist kein Problem.
ABER: Der Mandant beläßt die Gegenstände im Haus, um die Einlagerungskosten zu sparen. Das ist soweit ja ganz gut.
Wie geht es dann weiter. Kann mein Chef den Sequester machen (als Prozebevollmächtigter des Gläubigers?)
Ob oder ob nicht, wie und wo stelle ich den Antrag zur Sequestration und welche Kosten kommen auf den Mandanten zu!
Bitte helft mir schnell, der Mandant (und auch mein Chef) machen mich wahnsinnig! DANKE im voraus.
Da ich nicht wirklich eine Einigung mit der Gerichtsvollzieherin hinbekommen habe ist nun die Berliner Räumung das nächste Ziel.
Antrag ist kein Problem.
ABER: Der Mandant beläßt die Gegenstände im Haus, um die Einlagerungskosten zu sparen. Das ist soweit ja ganz gut.
Wie geht es dann weiter. Kann mein Chef den Sequester machen (als Prozebevollmächtigter des Gläubigers?)
Ob oder ob nicht, wie und wo stelle ich den Antrag zur Sequestration und welche Kosten kommen auf den Mandanten zu!
Bitte helft mir schnell, der Mandant (und auch mein Chef) machen mich wahnsinnig! DANKE im voraus.
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
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wozu willst Du da nen Sequester haben...? kostet doch bestimmt nur extra-Kohle...
also wir schicken dem Mdt. immer folgende Belehrung, wie die mit den Sachen umgehen dürfen:
in vorgenannter Angelegenheit habe ich nunmehr den Gerichtsvollzieher damit beauftragt, das Türschloss der Wohnung der Frau Winter auszutauschen und die Wohnung an Sie zu übergeben. Der Gerichtsvollzieher wird sich bezüglich eines entsprechenden Übergabetermins mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorab möchte ich Sie jedoch noch auf folgende wichtige Punkte hinweisen:
- Der Vermieter (also Sie!) hat nach dem Austausch der Schlösser durch den Gerichtsvollzieher dafür Sorge zu tragen, dass die in der Wohnung verbliebenen Sachen gem. § 1215, 1257 BGB für mindestens 2 Monate einzulagern sind.
- Sie haben ferner auf Verlangen der Schuldner die dem Vermieterpfandrecht nicht unterliegenden Sachen herauszugeben.
- Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, machen Sie sich nach näherer Maßgabe des § 280 I BGB und § 823 I BGB schadenersatzpflichtig.
- Darüber hinaus könnte der Schuldner auf Herausgabe der unpfändbaren beweglichen Sachen klagen und zur einstweiligen Regelung der Besitzverhältnisse vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 935 ff ZPO in Anspruch nehmen.
wir sagen dann noch, daß der Mdt. alles was in der Wohnung ist, zu fotografieren oder als Video aufzunehmen und nach Ablauf der 2 Monate und nach Ablauf der 2 Monate können sie, alles, was Schrott ist, vor die Tür stellen und was noch Wert hat, meistbietend zu verkaufen und das dann auf die Forderung (z. B. rückständige Mieten, Räumungskosten, RA-Kosten etc) anzurechen...
also wir schicken dem Mdt. immer folgende Belehrung, wie die mit den Sachen umgehen dürfen:
in vorgenannter Angelegenheit habe ich nunmehr den Gerichtsvollzieher damit beauftragt, das Türschloss der Wohnung der Frau Winter auszutauschen und die Wohnung an Sie zu übergeben. Der Gerichtsvollzieher wird sich bezüglich eines entsprechenden Übergabetermins mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorab möchte ich Sie jedoch noch auf folgende wichtige Punkte hinweisen:
- Der Vermieter (also Sie!) hat nach dem Austausch der Schlösser durch den Gerichtsvollzieher dafür Sorge zu tragen, dass die in der Wohnung verbliebenen Sachen gem. § 1215, 1257 BGB für mindestens 2 Monate einzulagern sind.
- Sie haben ferner auf Verlangen der Schuldner die dem Vermieterpfandrecht nicht unterliegenden Sachen herauszugeben.
- Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, machen Sie sich nach näherer Maßgabe des § 280 I BGB und § 823 I BGB schadenersatzpflichtig.
- Darüber hinaus könnte der Schuldner auf Herausgabe der unpfändbaren beweglichen Sachen klagen und zur einstweiligen Regelung der Besitzverhältnisse vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 935 ff ZPO in Anspruch nehmen.
wir sagen dann noch, daß der Mdt. alles was in der Wohnung ist, zu fotografieren oder als Video aufzunehmen und nach Ablauf der 2 Monate und nach Ablauf der 2 Monate können sie, alles, was Schrott ist, vor die Tür stellen und was noch Wert hat, meistbietend zu verkaufen und das dann auf die Forderung (z. B. rückständige Mieten, Räumungskosten, RA-Kosten etc) anzurechen...
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Es geht um die Verwertung der Sachen. Der Schuldner ist ein naja, um es mal nett auszudrücken Schlitzohr. Er wird 100 % nach der Versteigerung der Gegenstände bzw. Verwertung sagen, daß die Gegenstände mehr wert waren. Der Mdt schlägt sich mittlerweile seit Jahren mit diesem Mieter rum, der kein Problem damit hat Gerichte dreist anzulügen, hier schon mehrfach angerufen hat und mitgeteilt hat, es sei alles bezahlt und solche Sachen.
Um dem aus dem Weg zu gehen, soll die Verwertung (falls nicht nur Schrott vorhanden ist) in "fremde" Hände zu geben, damit für den Fall der Fälle ein unabhängiger Zeuge vorhanden ist bzw. es gar nicht soweit kommt.
Die ganze Sache muß 100 % wasserdicht sein!!!!
Um dem aus dem Weg zu gehen, soll die Verwertung (falls nicht nur Schrott vorhanden ist) in "fremde" Hände zu geben, damit für den Fall der Fälle ein unabhängiger Zeuge vorhanden ist bzw. es gar nicht soweit kommt.
Die ganze Sache muß 100 % wasserdicht sein!!!!
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!