Sicherungshypothek wieder löschen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tinsche1084
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#11

06.01.2009, 16:57

da bräuchten wir nen wert romex!
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romex
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#12

06.01.2009, 16:59

Knapp unter 9.000 EUR. Danke!
Liebe Grüße,
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Tinsche1084
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#13

06.01.2009, 17:02

wenn ich jetzt richtig liege, 27 € zzgl. auslagen und mehrwertsteuer
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romex
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#14

06.01.2009, 17:08

Dankeschön! Ich hätte gedacht, dass es irgenwie mehr wäre...

Schönen Feierabend Euch! Und danke, Tinsche!
Liebe Grüße,
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Gruftie
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#15

06.01.2009, 18:01

Puppilein, das richtet sich nach dem Wert...ohne Wert kann Dir hier leider keiner helfen...Bild
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Summerof77
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#16

30.08.2010, 16:16

Ähhhh...kann mal jemand kurz ein Auge auf meine Frage werfen:

Muß für die Löschung der Sihy der Titel vorgelegt werden? Macht doch keinen Sinn, den vorzulegen, oder?? Ein Notar möchte den nun haben. Help!
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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Summerof77
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#18

30.08.2010, 16:23

Danke! Hatte gerade schon Gehirnaussetzer, weil ich irgendwie dachte: :shock:
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
grommelie
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#19

30.08.2010, 16:32

Ich möchte mich auch einklinken.
Mein Sachverhalt: Schuldner zahlt nach Eintragung der Sicherungshypothek komplett. Also habe ich mich hier nach den Kosten erkundigt, weil ich davon weniger als keine Ahnung habe. Mitteilung ging dann entsprechend an den Schuldner mit der Aufforderung zur vorschussweisen Bezahlung der entstehenden Kosten. Darauf erfolgte keine Reaktion und nun? Kann ich die Hypothek "einfach" so drin lassen? Das kommt mir irgendwie so falsch vor.
Jupp03/11

#20

30.08.2010, 16:37

Akte ablegen und fertig
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