Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Princesss1988
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#1
15.12.2008, 11:36
Hey Leute, mein Chef möchte, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde mache. Und jetzt meine beiden Fragen:
1. Wie sieht diese Beschwerde aus (Muster)?
2. Was muss ich besonderes beachten?
MfG
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
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zenzi75
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#2
15.12.2008, 13:11
ich gehe mal davon aus, daß es eine DA gegen einen GVZ sein soll...
hier ein Muster, so wie ich es einmal beantragt habe:
An den Direktor/Präsident
persönlich oder Vertreter im Amt
Amtsgericht ...
Sehr geehrter Herr Präsident ...,
in Sachen
wer
- Gläubiger -,
gegen
wen
- Schuldnerin -,
erhebe ich namens der Gläubigerin gegen den
Gerichtsvollzieher ...............
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE.
Begründung:
...
Es wird daher beantragt,
den Gerichtsvollzieher anzuweisen, die Angelegenheit nunmehr innerhalb einer Frist von 10 Tagen entsprechend dem Auftrag zum Abschluss zu bringen.
Hilfsweise wird beantragt,
dem Gerichtsvollzieher diese Zwangsvollstreckungsangelegenheit zu entziehen und einen anderen Gerichtsvollzieher mit der kurzfristigen Durchführung zu beauftragen.
Für diesen Fall wird beantragt,
den Gerichtsvollzieher .......... anzuweisen, die vorschussweise eingezahlten ........ EUR unverzüglich zurückzuerstatten.
Hochachtungsvoll
RA
Im übrigen würde ich es mir wirklich sehr genau überlegen mit der DA, wenn er aus Eurem Bezirk ist. Sonst verscherzt man es sich mit den Leuten. Deshalb sind auch DA's gegen Richter etc. meist nicht wirklich sinnvoll, auch wenn man sich über deren Arbeitsweise "schwarz ärgert".
Ich hab die o. g. DA nur deshalb gemacht, weil der GVZ über einen Zeitraum von 2 - 3 Jahren schlicht und ergreifend herumgetrödelt hat.
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immer
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#3
15.12.2008, 13:41
Gute Formulierung für ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen GV.
Ums mal etwas allgemeiner zu behandeln:
Gegen wen oder was soll sich denn die Beschwerde richten?
Dienstaufsichtsbeschwerde und Fachaufsichtsbeschwerde werden ja gern durcheinandergebracht:
Dienstaufsichtsbeschwerde = du rügst das persönliche Verhalten eines Beamten / Angestellten
Fachaufsichtsbeschwerde = du rügst die sachliche Behandlung deines Anliegens durch einen Beamten / Angestellten
Beachten musst du gar nix. Beide Beschwerden werden scherzhaft als "formlos, fristlos und fruchtlos" bezeichnet. Das mit dem fruchtlos stimmt nicht ganz, denn auch wenn nach außen hin nix bei rauskommt knarzt es doch innerhalb der Behörde einigermaßen.
Formlos und fristlos stimmt, d.h. du musst keine Form oder Frist einhalten. Schildere einfach, was passiert ist und warum euch (bzw. dem Mandaten) das nicht passt und bitte um Abhilfe.
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Princesss1988
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#4
15.12.2008, 15:04
Also in meinem Fall muss ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ein Gericht machen.
Ich danke euch für die Hilfe, ich werde es meinem Chef mal vorlegen und mal gucken, was er sagt ;P
[font=Courier New][color=#FF0000]Oft stehen wir im Leben vor zwei Türen. Welche die Richtige ist finden wir auch nicht herraus wenn wir sie durchschreiten. Schwach sind nur die, die zögerlich davor stehen bleiben! Nur Mut!!![/color][/font]
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zenzi75
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#5
15.12.2008, 15:23
auweia... Gericht bzw. Richter oder Sachbearbeiter ist immer schlecht... zumindest, wenns das Gericht an Eurem Ort ist, mit dem ihr ständig zu tun habt... das spricht sich rum und in der Regel reagieren dann auch die nicht Betroffenen kollegialiter zukünftig auch etwas gereizter auf Eure Schriftsätze etc...
Das sollte sich Dein Chef wirklich sehr gut überlegen!!
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PeeDee
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#6
15.12.2008, 17:35
Ich finde das kein Argument, wenn das Gericht Mist macht, muss auch was gemacht werden und nur weil die Damen und Herren dann bei Gericht gereizter auf den Namen reagieren... das kanns doch auch nicht sein.
Ich hab dieses Jahr auch schon eine DA-Beschwerde wegen eines Richters und dessen Geschäftstelle gemacht!
Wenn dann eben extra langsam oder was auch immer auf unsere Schriftsätze reagiert wird, gibts eben noch eine DA-Beschwerde!
Das Gericht ist nicht Gott und es ist auch schrecklich, dass manche Richter meinen sie wären es doch. Wenn da Mist gemacht wird, dann muss es Konsequenzen geben!
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Princesss1988
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#7
17.01.2009, 13:56
@PeeDee: Ich bin ganz deiner Meinung...Manche Gerichte denken, sie können sich so lange Zeit lassen, wie sie wollen...Denken, alles richtet sich nach ihnen...
Finds schon gut, dass es eine DA-Beschwerde gibt, damit die ab und zu mal wachgerüttelt werden.
LG
[font=Courier New][color=#FF0000]Oft stehen wir im Leben vor zwei Türen. Welche die Richtige ist finden wir auch nicht herraus wenn wir sie durchschreiten. Schwach sind nur die, die zögerlich davor stehen bleiben! Nur Mut!!![/color][/font]
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- NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#8
17.01.2009, 14:28
Angesichts von Sparwahn, Personalpolitik und Überlastung ist eine DAB in aller Regel mit den Buchstaben "ffz" zu kommentieren:
Formlos, fristlos, zwecklos. Die Politik wollte und will es so, dass alles von immer weniger Leuten erledigt wird, ergo gibt es auch lange Wartezeiten. Wenn sich der Staat gerade jetzt wieder hoch verschuldet, dann wird es zukünftig noch viel schlechter aussehen, verlasst euch drauf!
Zuletzt geändert von
13 am 17.01.2009, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
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Andreas
#9
17.01.2009, 14:29
DA-Beschwerde wäre für mich auch das letzte Mittel. Hat dein Chef denn schon mal mit dem Richter telefoniert, was los ist ? Zur Not soll er ihm abringen, die Sache zu einem (für euch natürlich
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
) positiven Abschluß zu bringen
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Princesss1988
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#10
17.01.2009, 14:41
Also wir haben bestimmt über zwei Monate lang das Gericht angeschrieben. Angerufen hatten wir auch mehrere Male, da wurde uns immer nur gesagt, dass es in Bearbeitung ist. Zum Schluss wurde uns dann immer wieder erzählt, dass die zuständige Sachbearbeiterin entweder im Urlaub oder krank sei...
Aber ich glaube, dass die Akte schon erledigt ist. Kann leider nicht nachgucken, da ich am Wochenende ungern freiwillig in die Kanzlei gehe
LG
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