Schuldner wechselt Steuerklasse

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Picobaby
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#1

15.12.2008, 08:47

Guten Morgen, hab jetzt leider auf die Schnelle niggs passendes gefunden, daher frag ich jetzt direkt.

Ich brauch ne Vorlage, wie ich beantragen kann, dass Schuldner trotz gewechselter Steuerklasse (von 3 in 4) nach wie vor noch nach StK 3 versteuert wird.

Kurze Info: ZV gegen Schuldner, Lohnpfändungen lagen bei ca. Euro 120.- im Monat. Dann kam plötzlich nichts mehr. Wir haben bei ArbG nachgefragt. Dieser teilte uns mit, dass Schuldner im Feb. Steuerklasse von 3 in 4 gewechselt hat. Ist vrh., hat ein Kind. Ich dachte deshalb, dass seine Frau wieder arbeitet. Hab ihr ergänzende EV abnehmen lassen. Da kam raus, dass sie Arbeitslosengeld in Höhe von ca. Euro 700,00 bekommt, Bescheid wäre noch nicht da.

Ich dachte immer, dass wenn man StK 4/4 hat, dass dann beide arbeiten gehn...

Vielleicht kann mir da jemand nen Tipp geben? Ich danke schonmal im Voraus.
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett ''Nutella'' befindet, ist selber schuld.

[i][b]Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst Du oh Mensch sei Sünde, mein Hund bleibt mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.[/b][/i]
susannen aus s.

#2

15.12.2008, 08:53

Ja, es ist doch immer wieder schön, auf was für tolle Ideen unsere Schuldner kommen. Da haben sie lieber monatlich weniger Geld in der Tasche, als die Gläubiger zu bedienen. Ich weiß, welchen Antrag du meinst, aber mein Kopf ist noch ein bißchen Glühwein umnebelt, ich brauch wohl erst noch einen Kaffee. Ich seh gleich mal nach, ob ich finde, was du brauchst. Melde mich dann wieder. :xshock
susannen aus s.

#3

15.12.2008, 09:01

Ich habs!!! Bitte schicke eine PN mit deiner Telefaxnummer, dann schick ich mein Rentier sofort los!
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#4

15.12.2008, 12:46

PN an Dich ging grade raus. Daaaaanke
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#5

15.12.2008, 15:00

:schieb

Bisher leider noch nichts bei mir angekommen...
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett ''Nutella'' befindet, ist selber schuld.

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Autotextkönigin
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#6

15.12.2008, 20:02

Also eigentlich ganz einfach - der Mann verdient bei Steuerklasse IV/IV etwa genauso viel wie seine Ehefrau - also wird hier schleunigst ein Nichtberücksichtigungsantrag gestellt. Steuerklasse IV ist nur möglich, wenn die Ehefrau eigenes Einkommen hat. Sie MUSS also auch arbeiten.
Die Ehefrau muß dann herausgerechnet werden. Das ist doch viel effektiver als ihn zurück in StKl. III zu schicken.

Päh - vergiss es - ich sehe, er bekommt ALG i.H.v. 700,00 €. Da gibts doch gar nix zu holen. Also abwarten, bis er wieder arbeitet., dann Nichtberücksichtigungsantrag stellen.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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#7

16.12.2008, 08:38

@Autotextkönigin: Ne, SIE bekommt ALG in Höhe von ca. Euro 700,00 und ER hat in Klasse IV gewechselt. Daher dachte ich, dass sie auch wieder arbeitet (hat in der letzten EV angegeben, dass sie in Erziehungsurlaub ist). Daher hab ich IHR ja die ergänzende EV abnehmen lassen. Er hat ein Einkommen von ca. Euro 1.700,00 lt. ihrer Angabe in der ergänzenden EV.

Ich wollt halt wissen, ob irgendjemand so ein Musterbeispiel hat, wie ich so nen Antrag formulieren kann.

Dankö
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susannen aus s.

#8

16.12.2008, 09:15

Ja und nicht vergessen, lass sie als Unterhaltsberechtigte streichen! Bei 700,00 € eigenem Einkommen (auch wenn es ALG ist), muss sie ja wohl nicht mehr mit berücksichtigt werden!!!
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#9

16.12.2008, 09:17

Genau, die lass ich erstmal rausstreichen. Ich bin echt mal gespannt ob da noch was rumkommt.

@susannen: Du hast PN
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#10

16.12.2008, 20:26

Picobaby hat geschrieben:@Autotextkönigin: Ne, SIE bekommt ALG in Höhe von ca. Euro 700,00 und ER hat in Klasse IV gewechselt. Daher dachte ich, dass sie auch wieder arbeitet (hat in der letzten EV angegeben, dass sie in Erziehungsurlaub ist). Daher hab ich IHR ja die ergänzende EV abnehmen lassen. Er hat ein Einkommen von ca. Euro 1.700,00 lt. ihrer Angabe in der ergänzenden EV.

Ich wollt halt wissen, ob irgendjemand so ein Musterbeispiel hat, wie ich so nen Antrag formulieren kann.

Dankö
In dem PfüB zusätzlich schreiben: Es wird angeordnet, daß bei der Berechnung des Einkommens gem. 850 c ZPO die Ehefrau unberücksichtigt bleibt, da diese nach Auskunft des SC in der EV vom ... über eigenes Einkommen i.H.v. 700,00 € verfügt.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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