ZV bei GbR-Gesellschafter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gina

#21

02.12.2008, 10:33

Jupp03 hat geschrieben:Der Gesellschafter ist aber verpflichtet anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist.
Ohne Titel gegen den Gesellschafter? Oder meinst du eV-Abgabe in seiner Eigenschaft als Gesellschafter, ähnlich wie beim GmbH-GF?
Jupp03/11

#22

02.12.2008, 10:35

natürlich, das Vermögen der GbR kann doch verschoben worden sein, z. B. in das Vermögen der Gesellschafter.
HIMI
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#23

02.12.2008, 10:44

Jupp03 hat geschrieben:Der Gesellschafter ist aber verpflichtet anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist. Siehe meinen obigen Beitrag.
das ist zwar richtig, dürfte aber eher "theoretischen Wert" haben. Im Zweifel ist das einfach "verbraucht".
ich glaub mich knutscht ein Elch
Jupp03/11

#24

02.12.2008, 10:49

HIMI hat geschrieben:
Jupp03 hat geschrieben:Der Gesellschafter ist aber verpflichtet anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist. Siehe meinen obigen Beitrag.
das ist zwar richtig, dürfte aber eher "theoretischen Wert" haben. Im Zweifel ist das einfach "verbraucht".
es soll Leute geben, denen es nicht paßt, wenn sie mit ihrem Namen in der Schuldnerkartei stehen, zumal, wenn befreundete Geschäftsleute noch die Blättchen von der IHK mit den Vermögensversicherungen lesen.
HIMI
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#25

02.12.2008, 11:06

Jupp03 hat geschrieben:
HIMI hat geschrieben:
Jupp03 hat geschrieben:Der Gesellschafter ist aber verpflichtet anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist. Siehe meinen obigen Beitrag.
das ist zwar richtig, dürfte aber eher "theoretischen Wert" haben. Im Zweifel ist das einfach "verbraucht".
es soll Leute geben, denen es nicht paßt, wenn sie mit ihrem Namen in der Schuldnerkartei stehen, zumal, wenn befreundete Geschäftsleute noch die Blättchen von der IHK mit den Vermögensversicherungen lesen.
Der Haken ist doch: sie stehen eben nicht im Schuldnerregister. Und ohne auf die Gesellschafter als natürliche Personen lautende Titel kommen sie da auch nicht rein.
ich glaub mich knutscht ein Elch
StineP

#26

03.12.2008, 12:52

Ohne Titel gegen den Gesellschafter? Oder meinst du eV-Abgabe in seiner Eigenschaft als Gesellschafter, ähnlich wie beim GmbH-GF?
So meinte ich das.
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