Ohne Titel gegen den Gesellschafter? Oder meinst du eV-Abgabe in seiner Eigenschaft als Gesellschafter, ähnlich wie beim GmbH-GF?Jupp03 hat geschrieben:Der Gesellschafter ist aber verpflichtet anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist.
ZV bei GbR-Gesellschafter
natürlich, das Vermögen der GbR kann doch verschoben worden sein, z. B. in das Vermögen der Gesellschafter.
das ist zwar richtig, dürfte aber eher "theoretischen Wert" haben. Im Zweifel ist das einfach "verbraucht".Jupp03 hat geschrieben:Der Gesellschafter ist aber verpflichtet anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist. Siehe meinen obigen Beitrag.
ich glaub mich knutscht ein Elch
es soll Leute geben, denen es nicht paßt, wenn sie mit ihrem Namen in der Schuldnerkartei stehen, zumal, wenn befreundete Geschäftsleute noch die Blättchen von der IHK mit den Vermögensversicherungen lesen.HIMI hat geschrieben:das ist zwar richtig, dürfte aber eher "theoretischen Wert" haben. Im Zweifel ist das einfach "verbraucht".Jupp03 hat geschrieben:Der Gesellschafter ist aber verpflichtet anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist. Siehe meinen obigen Beitrag.
Der Haken ist doch: sie stehen eben nicht im Schuldnerregister. Und ohne auf die Gesellschafter als natürliche Personen lautende Titel kommen sie da auch nicht rein.Jupp03 hat geschrieben:es soll Leute geben, denen es nicht paßt, wenn sie mit ihrem Namen in der Schuldnerkartei stehen, zumal, wenn befreundete Geschäftsleute noch die Blättchen von der IHK mit den Vermögensversicherungen lesen.HIMI hat geschrieben:das ist zwar richtig, dürfte aber eher "theoretischen Wert" haben. Im Zweifel ist das einfach "verbraucht".Jupp03 hat geschrieben:Der Gesellschafter ist aber verpflichtet anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist. Siehe meinen obigen Beitrag.
ich glaub mich knutscht ein Elch
So meinte ich das.Ohne Titel gegen den Gesellschafter? Oder meinst du eV-Abgabe in seiner Eigenschaft als Gesellschafter, ähnlich wie beim GmbH-GF?