Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DiNa25
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#11
02.12.2008, 10:40
ja aber das lohnt alles nicht mehr; bei der schuldnerin gibt es eh nichts zu holen...
wir bzw. die mandanten sind mit der teilzahlung ja schon überglücklich...
also abrechnung wie folgt:
3 x 0,3 VA-GEbühr
und
1 x 0,3 EV-GEbühr oder????
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DiNa25
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#13
02.12.2008, 10:53
gut dann mache ich das auch... da wird sich mein chef aber wieder freuen, dass er recht hatte... ;o(
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DiNa25
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#14
02.12.2008, 10:53
danke...........danke..............danke......
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maci
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#15
02.12.2008, 11:44
Jepp, gleich das Konto pfänden...
Ist bisher immer die beste Lösung.