EILT! - Gebühr für EV-Antrag -

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
DiNa25
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#11

02.12.2008, 10:40

ja aber das lohnt alles nicht mehr; bei der schuldnerin gibt es eh nichts zu holen...
wir bzw. die mandanten sind mit der teilzahlung ja schon überglücklich...

also abrechnung wie folgt:

3 x 0,3 VA-GEbühr
und
1 x 0,3 EV-GEbühr oder????
secret72

#12

02.12.2008, 10:43

Ja, so würde ich es auf jeden Fall abrechnen.
DiNa25
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#13

02.12.2008, 10:53

gut dann mache ich das auch... da wird sich mein chef aber wieder freuen, dass er recht hatte... ;o(
DiNa25
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#14

02.12.2008, 10:53

danke...........danke..............danke......
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maci
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#15

02.12.2008, 11:44

Jepp, gleich das Konto pfänden...

Ist bisher immer die beste Lösung.
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