EILT! - Gebühr für EV-Antrag -

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
DiNa25
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#1

02.12.2008, 10:03

EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!!

Hiiiiiiillllllllllllllffffffffffffffffeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee......

hallo ihr lieben...
brauche ganz dringend eure hilfe...

also wir haben von 2006 bis heute immer wieder mal versucht den schulder zu einer ev zu zwigen...

also
wir haben immer einen VA-Antrag verbunden mit einem EV-Antrag gestellt...
zur abgabe der ev ist es bis heute nicht gekommen...
nun wollen die mdt.en eine endabrechnung, weil die keine lust mehr haben, und die schuldnerin ständig irgendwelche ärztlichen atteste vorlegt und wohl nicht in der lage ist die EV abzugeben... (termin war bisher nur 1 x anberaumt worden)

meine frage:

BEKOMMEN WIR JETZT EINE GEBÜR FÜR DIE ABGABE ODER ZUMINDEST FÜR DEN ANTRAG AUF ABGABE DER EV?????????
WENN JA, WO STEHT DAS ?????
EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!! EILT!!!
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PeeDee
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#2

02.12.2008, 10:07

Erstmal, ich wäre viel schneller gewesen, wenn nicht überallt "Eilt" stehen würde, des Weiteren lässt es sich schlecht lesen, wenn alles groß geschrieben ist.
Auch das kostet Zeit... zumal Du sicher sein kannst, dass jedem hier schon klar ist, dass etwas eilig ist, wenn man es nur einmal schreibt.

Zur Frage: Natürlich bekommt Du eine 3309 Gebühr für den eV-Antrag, da es eine gesonderte ZV-Maßnahme ist § 18 Nr. 3 RVG
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zenzi75
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#3

02.12.2008, 10:11

:zustimm
DiNa25
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#4

02.12.2008, 10:11

das problem ist, dass wir das schon mal abgerechnet haben - in einer anderen geschichte - und der gvz uns dann mitgeteilt hat, dass wir die ev-gebühr nicht verdienen, weil es nicht zur abgabe der ev gekommen ist!! deshalb bin ich mir da total unsicher... ;o(

danke für deine hilfe...
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maci
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#5

02.12.2008, 10:14

Wie schon mal abgerechnet? Im gleichen Verfahren? Dann kannst Du nicht nochmal abrechnen.

Wenn Du einen ZV-Auftrag gemacht hast, kommt es nicht drauf an, was zum schluss rauskommt.. ob er zahlt oder nicht zahlt, ob er die EV abgibt oder nicht, die Gebühren sind angefallen.
secret72

#6

02.12.2008, 10:18

Wenn der Gerichtsvollzieher Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung anberaumt hat, dann ist die Gebühr auch entstanden. Kann nur gerade nicht sagen, wo das steht, da daheim und gesetzlos.
DiNa25
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#7

02.12.2008, 10:23

in einer ganz anderen angelegenheit... wurde uns das mitgeteilt, dass das nicht geht...

naja hier war es der fall:

das wir am 20.10.2006 - Antrag auf ZV+EV
am 04.12.2007 - Antrag auf ZV+EV
und am 15.10.2008 - Antrag auf ZV+EV
gestellt haben...

welche gebühren bekommen wir den jetzt? ;o(
sorry habe gerade echt ein brett vorm kopf...
secret72

#8

02.12.2008, 10:25

Warum so oft den ZV-Antrag? Ist die Schuldnerin verzogen oder kamen irgendwelche Zahlungsversprechungen von ihr?
DiNa25
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#9

02.12.2008, 10:30

Sie hat nachdem wir halt die jeweiligen ZV-Anträge gestellt haben immer mal wieder...
Zahlungen geleistet und zuletzt bzw. seit 3 Mon. nicht mehr.
secret72

#10

02.12.2008, 10:33

Dann sind meines Erachtens die ZV-Gebühren (aus den jeweiligen Gegenstandswerten) auch dreimal angefallen, da die Schuldnerin die neuerlichen Maßnahmen selbst verschuldet hat. Wenn nur auf einen Auftrag hin der EV-Termin bestimmt wurde, dann einmal die EV-Gebühr.

Habt Ihr denn keine Kontoverbindung oder so von ihr? Dann würde ich nämlich mal mit härteren Bandagen vorgehen und das Konto dicht machen. Die einfachen ZV-Aufträge bringen leider nur noch selten was. Und dass sich die Schuldner an Ratenzahlungsvereinbarungen halten, zählt auch schon zu den Ausnahmen.
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