ZV bei GbR-Gesellschafter
nicht ist, sondern war, mit Gewerberegisterauszug, im übrigen auch mit dem Titel, dort steht er drin.
WAR... Die Gesellschaft wurde gelöscht - wie ich bereits schrieb.wie kannst du dem GVZ nachweisen, wer Gesellschafter ist?
Ich habe eine Auskunft einer Recherche-Firma vorliegen, aus der sich ergibt, dass es (wie schon geschrieben) zwei Gesellschafter gibt. Bei dem einen habe ich vollstreckt, allerdings hieß es in meinem ZV-Auftrag: "GbR, vertreten durch die Gesellschafter..."
Noch einmal deshalb meine Frage: Muss ich nur den ZV-Auftrag umschreiben? - Ergo: Sowieso als Gesellschafter der ... GbR ??
So handhabt man das doch auch beim GF...
??... "allein mir fehlt der Glaube"
Du brauchst einen Titel gegen die Gesellschafter zur Vollstreckung in deren Privatvermögen. Ansonsten kannst Du nur versuchen, in das vermutlich nicht mehr vorhandene Vermögen der GbR zu vollstrecken.
ich glaub mich knutscht ein Elch
*grummelAnsonsten kannst Du nur versuchen, in das vermutlich nicht mehr vorhandene Vermögen der GbR zu vollstrecken.
Der GV hat doch auch drauf hingewiesen, dass Firma nicht mehr existiert.
Darf doch nicht wahr sein.
... sorry, mein Mitleid hält sich in engen Grenzen.
Bei einem Titel gegen eine GbR und sonstige Personengesellschaften muß IMMER auch gleichzeitig gegen die Gesellschafter tituliert werden.
Bei einem Titel gegen eine GbR und sonstige Personengesellschaften muß IMMER auch gleichzeitig gegen die Gesellschafter tituliert werden.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Der Gesellschafter ist aber verpflichtet anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist. Siehe meinen obigen Beitrag.