Mieteinnahme leibl. Kinder gehen auf gepfändetes Konto Vater

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nordlicht-Ela
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#1

28.11.2008, 12:45

Mal wieder ein (etwas eiliger) Hilferuf in die Runde:

Habe eine Bankverbindung erfolgreich gepfändet.
Unterhaltszahlungen eines Kindes, die auf dieses Konto eingehen, wurden bereits durch Beschluss freigegeben.

Die begehrte Freigabe einer Mietzahlung für eine den Kindern gehörende Wohnung wurde verwehrt. Ich will nicht freigeben. Auf dem aktuellen vorgelegten Kontoauszug steht als Verwendungszweck lediglich: (Name Mieter) " Miete".
Der Schuldner droht jetzt mit Drittwiderspruchsklage.

Lieg ich da so falsch? Würdet Ihr die Drittwiderspruchsklage riskieren?
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gabrielle
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#2

28.11.2008, 13:54

ja klar, soll er doch probieren. ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen.

lg gabrielle
Nordlicht-Ela
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#3

28.11.2008, 14:17

Danke für deine seelische Unterstützung!
Würde ja freigeben, wenn nachgewiesen wird, dass die Miete regelmäßig innerhalb z.B. 3 Tagen weitergeleitet wurde. Aber so ... .
Hab erstmal dem gegnerischen RA gegenüber argumentiert.


LG Ela
annlena
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#4

28.11.2008, 21:11

Da ja scheinbar selbst das Gericht nicht freigegeben hat, würde ich hier ruhigen Gewissens abwarten.
Jupp03/11

#5

28.11.2008, 21:16

Damit hat das Gericht auch nichts zu tun.
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