Pfändung eines hinterlegten Betrages bei Gericht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lulumaus
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#1

28.11.2008, 08:54

Ich hab mal eine Frage,

wir haben 2 Zivilsachen, in der wir zwei mal den gleichen Mandanten und Gegner haben, es geht nur um andere Ansprüche.

In der einen Sache hat der Gegner 500 € beim Gericht hinterlegt. In der anderen sache hat der Gegner nicht bezahlt und will nun die 500 € pfänden lassen.

1. geht das überhaupt das Geld zu pfänden obwohl der Anspruch aus einer anderen Sache ist?
2. Wenn es geht, wie pfändet man dann dieses Geld??
turmalin
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#2

28.11.2008, 10:43

Grundsätzlich ist das möglich. Kommt aber wohl immer ganz darauf an, wem das Geld denn zusteht und was für eine Hinterlegung es ist... Wenn die Hinterlegung jemand anderem zusteht, dann wohl eher nicht. Wenn die Hinterlegung als Sicherheit erfolgte und ggf. wieder an den Gegner zurückzuzahlen ist, dann ja.

Meiner Meinung nach müsste das mit dem PFÜB gehen, schau doch mal in den Stöber.
Ernie

#3

28.11.2008, 10:45

Die Pfändung eines beim Amtsgericht zum Zwecke der Sicherheitsleistung hinterlegten Betrags ist durchaus möglich. Dabei ist lediglich relevant, wem der Auszahlungsanspruch zusteht.
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