ZV mit eV - Kosten ?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schachterlteufel
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#1

27.11.2008, 12:11

Hallo zusammen,

irgendwie finde ich nicht "das Richtige" in den bisherigen Beiträgen und auch Kanzlei Office hilft nicht! SOS!!!

Folgende Situation:
Maklerhonorar von gesamtschuldnerisch haftendem Ehepaar nicht gezahlt. Daher MB, VB, ZV mit Antrag auf Abgabe der eV.
Frau gibt eV ab.
Nun will ich zumindest das Mandat gegenüber der Frau abrechnen, aber wie?!
:?:
Bei der Abgabe der eV war ich anwesend....

Herzlichen Dank schon mal!!!

Liebe Grüße
schachterlteufel
zenzi75
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#2

27.11.2008, 12:14

Nun will ich zumindest das Mandat gegenüber der Frau abrechnen, aber wie?!
ganz normal MB und VB und halt die ZV-Gebühren + Kosten, die für die Frau angefallen sind...
Bei der Abgabe der eV war ich anwesend....
dafür gibts - soweit ich weiß - keine Extra-Gebühren...
Tigra
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#3

27.11.2008, 12:15

greasch de schachtldeifi,

was ist den mit dem Mann???!

Bzgl. der Mandantschaft würde ich normal abrechnen

wart ihr außerger. tätig?!

1,0 MG
0,5 für VB
auslagen
mwst.

0,3 ZV
Auslagen
Mwst.
0,3 für e.V. abgabe aus gw nicht höher als 1.500
für die frau
und

0,3 ZV für den Mann
Auslagen mwst.


für den termin werden m. e. keine gebühren erstattet, da die anwesenheit bei der abgabe nicht vorgeschrieben ist und auch nicht notwendig!
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#4

27.11.2008, 12:41

Wenn der RA beim Termin zur Abgabe der eV da war, hätte es noch ne TG gegeben.. aber so leider net...
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schachterlteufel
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#5

27.11.2008, 12:47

Hallo Tigra,

zunächst mal herzlichen Dank!

ja, ich war außergerichtlich tätig.
Mein "Problem" bei dem ganzen sind die anzuwendenden "Hausnummern"...

Bei dem Mann ist es so, dass es da noch die Möglichkeit gibt, dass er das Ganze "abstottert"....
Sollte das nicht funktionieren, werde ich eine PfÜB beantragen müssen. Das würde ich aber gerne vermeiden, damit der arme Kerl seine Arbeit nicht verliert...

Wer wäre als unterhaltsberechtigt anzusehen?!
Die Frau bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Damit ist der Mann doch nicht mehr unterhaltspflichtig, oder sehe ich das falsch?!

Liebe Grüße
schachterlteufel
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#6

27.11.2008, 12:48

Hallo smilie,

aber ich war doch da!!!

Liebe Grüße
schachterlteufel
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#7

27.11.2008, 12:49

dann musst du außergerichtlich auch noch
1,3 VG
P+T
USt

abrechnen und die Anrechung im MV
1,0VG
-0,65 GG
0,5 VG
P+T
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#8

27.11.2008, 12:50

Hm.. gibts ne Vorschrift, wer da sein muss? Ich dachte immer, der RA muss beim Termin sein.
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#9

27.11.2008, 14:48

Da wird sich meine Mandantin aber freuen....
und das alles dafür, dass die Schuldnerin die eV abgegeben hat :(
schachterlteufel
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#10

28.11.2008, 12:49

Hallo an alle, die mir geantwortet haben!

Vielen Dank für Eure Tips, der Wald ist dünner geworden und die Forderungsaufstellung nimmt Gestalt an.

Liebe Grüße
Schachterlteufel
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