Hinterlegungsstelle will nicht auszahlen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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naylu
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#1

18.11.2008, 12:57

Hallo,

folgendes Problem:

Wir haben die Auszahlung eines aus einer Pfändung hinterlegten Betrages beantragt. Nun schreibt uns das Gericht, dass unserem Antrag auf Auszahlung derzeit noch nicht entsprochen werden kann, weil der Drittschuldner seinerzeit nicht auf das Recht der Rücknahme verzichtet hat. Weshalb der Drittschuldner nun immer noch als Verfahrensbeteiligter anzusehen ist und erst auf das Recht der Rücknahme verzichten muss und eine Freigabeerklärung abgeben muss. Ich habe nun den Drittschuldner angeschrieben und um Abgabe dieser Erklärung gebeten.

Weiter schreibt das Gericht, dass die früheren Beklagten des Verfahrens durch die erfolgte Hinterlegung zu Verfahrensbeteiligten des Hinterlegungsverfahrens geworden sind. Da die Hinterlegerin diese als Empfangsberechtigte angegeben hat, steht diesen ebenfalls ein selbständiger Anspruch auf Herausgabe der Hinterlegungsmasse zu. Das hinterlegte Geld ist in das Eigentum des Landes übergegangen. Der von uns übersandte Überweisungsbeschluss ist nach Auffassung der Hinterlegungsstelle nicht zu berücksichtigen, da der ursprüngliche Drittschuldner angegeben ist. Drittschuldner sei die Hinterlegungsstelle und nicht der ursprüngliche Drittschuldner.

Was muss ich nun noch veranlassen? Ich würde vom Gefühl her sagen, ich bitte den GV um Berichtigung des Überweisungsbeschlusses und Neuzustellung?! Oder liege ich hier nun völlig falsch… irgendwie verstehe ich nur Bahnhof…!

Vielleicht kann mir ja jmd. weiterhelfen.

Vielen Dank.

naylu
gkutes

#2

18.11.2008, 14:28

kannst du mal schreiben, warum ihr den hinterlegten Betrag wiederbekommt? irgendwie seh ich hier nicht so recht durch...
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naylu
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#3

18.11.2008, 16:34

Wir haben vollstreckt und das Geld steht unserer Mandantschaft zu. Ich blicke schon lange nicht mehr durch :roll:
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