Hallo,
- hoffe in diesem Berich richtig mit meiner Frage zu sein-
Ich habe als Übungaufgabe folgendes aufbekommen:
Der Mandant Tielmann hagt seinem Schuldner Ehlers, wohnhaft Ulm, eine Ladung Holz zum Preis von 9.000 Euro verkauft und gelierfert. RA Klausner beantrag am 20. April den Erlass eines MBs. Der MB wird am 24. April erlassen und dem Ehlers am 27. April zugestellt.
Frage: BIS ZU WELCHEM TAG kann der VB beantragt werden, wenn Ehlers keinen Widerspruch erhebt?
Weiß jemand die Antwort, ich habe schon in der ZPO nachgelesen, aber habe bislang keine Antwort gefunden....
Ich dachte in Sachen MB gibt es keine richtige Frist oder hab ich das falsch verstanden....?!?!?
Übungsaufgabe - gerichtliches Mahnverfahren + VB
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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§ 701 ZPO:
Ist Widerspruch nicht erhoben und beantragt der Antragsteller den Erlass des VB nicht binner einer sechsmonatigen Frist, die mit Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des MB weg.
Ist Widerspruch nicht erhoben und beantragt der Antragsteller den Erlass des VB nicht binner einer sechsmonatigen Frist, die mit Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des MB weg.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!