Verjährte Zinsen bei Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Silke76
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#1

04.11.2008, 13:45

Hallo, stehe mal wieder auf dem Schlauch. Habe hier nen Titel aus dem Jahre 1997 und soll nun eine Lohnpfändung veranlassen. Wie sieht das mit den Zinsen aus. Der Schuldner kann ja die Einrede der Verjährung bezüglich der Zinsen stellen, sollte er dies tun kann ich ja nur noch die Zinsen der letzten drei Jahre ansetzen.
Wie sieht das denn jetzt bei der Pfändung aus? Wird der Rechtspfleger sich wegen der Zinsen beschweren oder kann ich alle Zinsen geltend machen?
Gruss Silke76
Ernie

#2

04.11.2008, 13:49

Ich würde erst einmal alle Zinsen geltend machen, denn es liegt ja an dem Schuldner, die Einrede der Verjährung zu erheben!
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Pepsi
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#3

04.11.2008, 13:49

alle geltend machen, wie du richtig sagst muss der Sch die Einrede erheben
zenzi75
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#4

04.11.2008, 14:08

@pepsi: :zustimm

machen die Schuldner eh nie, da sie meistens auch keine Ahnung davon haben...

im übrigen verjähren die Zinsen nur, wenn man die Verjährung nicht durch ZV-Maßnahmen unterbrochen hat oder durch Ratenzahlungen des Schuldners unterbrochen wurden oder ähnliche "Anerkenntnisse" des Schuldners
HIMI
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#5

04.11.2008, 15:02

ja. Der Rechtspfleger wird da nichts machen, und wenn doch, darft Du ihn hauen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
zenzi75
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#6

04.11.2008, 16:11

Der Rechtspfleger wird da nichts machen, und wenn doch, darft Du ihn hauen.
@himi... das würde ich auch manchmal gerne machen... ;-)
Silke76
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#7

04.11.2008, 16:52

Vielen Dank für Eure Antworten :)
Gruss Silke76
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