Hallo, stehe mal wieder auf dem Schlauch. Habe hier nen Titel aus dem Jahre 1997 und soll nun eine Lohnpfändung veranlassen. Wie sieht das mit den Zinsen aus. Der Schuldner kann ja die Einrede der Verjährung bezüglich der Zinsen stellen, sollte er dies tun kann ich ja nur noch die Zinsen der letzten drei Jahre ansetzen.
Wie sieht das denn jetzt bei der Pfändung aus? Wird der Rechtspfleger sich wegen der Zinsen beschweren oder kann ich alle Zinsen geltend machen?
Verjährte Zinsen bei Pfüb
Ich würde erst einmal alle Zinsen geltend machen, denn es liegt ja an dem Schuldner, die Einrede der Verjährung zu erheben!
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@pepsi:
machen die Schuldner eh nie, da sie meistens auch keine Ahnung davon haben...
im übrigen verjähren die Zinsen nur, wenn man die Verjährung nicht durch ZV-Maßnahmen unterbrochen hat oder durch Ratenzahlungen des Schuldners unterbrochen wurden oder ähnliche "Anerkenntnisse" des Schuldners
machen die Schuldner eh nie, da sie meistens auch keine Ahnung davon haben...
im übrigen verjähren die Zinsen nur, wenn man die Verjährung nicht durch ZV-Maßnahmen unterbrochen hat oder durch Ratenzahlungen des Schuldners unterbrochen wurden oder ähnliche "Anerkenntnisse" des Schuldners