Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Silke76
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#1
03.11.2008, 17:34
Hallo allerseits, habe folgendes Problem. Ich möchte eine Lohnpfändung veranlassen und habe eine GmbH & Co. KG als Drittschuldner. Auf dessen Internetseite ist leider die rechtliche Vertretung nicht korrekt angegeben, es wurden nur die Geschäftsführer angegeben.
So jetzt zu meiner Frage, reicht mir die Angabe Firma Muster GmbH & Co KG, Musterstr. 4, 11111 Musterstadt für die Zustellung des Pfübs oder muss ich in einem Pfüb die komplette rechtliche Vertretung angeben?
Gruss Silke76
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zenzi75
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#3
03.11.2008, 17:36
es reicht wenn du schreibst:
X GmbH & Co. KG
vertr.d. d. GmbH, diese vertr. d. d. GF
X-Str.
X-Ort
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zenzi75
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#4
03.11.2008, 17:37
Zusatz:
Name des GF ist unwichtig! Hauptsache es steht, vertr. d. GF
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Silke76
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#5
03.11.2008, 17:41
Vielen lieben Dank, für Eure Hilfe.
Gruss Silke76