Zusammenrechnung v. Gehalt d. Ehegatten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schindler1
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#1

28.10.2008, 10:10

Hi,

folgendes geht aus dem Vermögensverzeichnis hervor:

Schuldner bekommt Rente i.H.v. 1.122,85 EUR (Rente geht auf das Kto.d. Ehefrau)
Ehefrau verdient 1.400,00 EUR (Arbeitgeber nicht bekannt) hier ist kein
Titel vorhanden.

keine unterhaltsberechtigten Personen vorhanden; keine Gütertrennung

können die Beträge zusammengerechnet werden?
susannen aus s.

#2

28.10.2008, 10:15

Warum um Himmels willen, sollen die Ehepartner für etwas gerade stehen, für das sie nicht gerade stehen müssen????????????? Diese Frage kommt hier immer wieder und ich kann es einfach nicht verstehen!!! Nein, eine Zusammenrechnung ist nicht möglich, aber ein Antrag im Pfüb mit dem dargelegt wird, dass keine unterhaltsberechtigte Person beim Schuldner zu berücksichtigen ist, weil die unterhaltsberechtigte Person eigenes Einkommen hat und damit der Unterhaltsbedarf gedeckt ist. :suche
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